Kleinerer Geltungsbereich für die Polizeiverordnung SC Stadion

Gemeideratsanträge

Änderungsantrag zu TOP 18, Neufassung der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Fußballstadion im Wolfswinkel, im Fußballstadion an der Dreisam und im Möslestadion (Stadionverordnung), Drucksache G-20/048.1 der Sitzung des Gemeinderats am 22.07.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen in der Anlage zur Drucksache G-20/048.1 folgende Änderung:

§1 (2): Der Geltungsbereich für das SC-Stadion im Wolfswinkel umfasst das gesamte umfriedete Gelände des Stadions sowie öffentliche Straßen, Wege und Plätze in dem Gebiet, das im nachfolgenden Lageplan dargestellt wird.

Begründung:

Der aktuelle Entwurf des Geltungsbereiches der Polizeiverordnung ist zu weit gefasst. Auch der SC Freiburg bestätigt, dass der Verein eine Beschränkung auf das „Stadiondreieck“ befürwortet. Auf den Flächen des Wolfsbucks und der Technischen Fakultät und deren Erweiterungsflächen ist eine zusätzliche Reglementierung durch die Stadionverordnung nicht notwendig. Stattdessen sollte die Stadtverwaltung dafür Sorge tragen, dass in den an das Stadion angrenzenden Gebieten ausreichen öffentliche Toiletten und Möglichkeiten zur Müllentsorgung bereitgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Beuter, Angelina Flaig // Eine Stadt für alle

Jan Otto, Lars Petersen // Bündnis 90/Die Grünen

Julia Söhne, Stefan Schillinger // SPD/Kulturliste-Fraktion

Sophie Kessl, Maria Mena // JUPI-Fraktion