Anfrage nach §24 GemO, hier: Folgen der Einführung der neuen Grundsicherung für die Stadt Freiburg und ihre Einwohner:innen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund der in wenigen Tagen im Bundestag final diskutierten Abschaffung des Bürgergeldes und der Umwandlung in eine sog. Grundsicherung, mit verschärften Sanktionen, stellen wir die folgende Anfrage und möchten erfahren, welche Folgen diese Reform für die Kommunen, das Jobcenter und die betroffenen Menschen in der Stadt Freiburg haben wird.
Hinweise des Landkreistages und zahlreicher Wohlfahrtsverbände weisen darauf hin, dass die Reform sowohl für die umsetzenden Kommunen als auch für die Betroffenen mit erheblichen strukturellen und sozialen Problemen verbunden sein wird. Diese Befürchtung teilt auch unsere Fraktion.
Konkret ergeben sich für uns folgende Fragen:
1. Steigt der bürokratische Aufwand für die Stadt Freiburg und das Jobcenter mit der Einführung der neuen Grundsicherung?
2. Welche administrativen, finanziellen und strukturellen Folgen hätte der Rechtskreiswechsel Schutzsuchender vom Jobcenter auf die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Ist ein solcher Wechsel im Bezug auf notwendige systematische Beratung und Betreuung einschließlich beruflicher Qualifizierungsangebote, Vermittlungsleistungen und verbindliche Sprachförderung, wofür spezialisierte Expertise und etablierte Netzwerke unabdingbar sind, sachgerecht und personell leistbar?
Sind zur Umsetzung finanzielle Kompensationen seitens des Bundes vorgesehen?
3. Rechnen Sie mit vermehrten Klagen seitens der Betroffenen, wie es von vielen Land- und Stadtkreisen derzeit angenommen wird?
4. Welche Auswirkungen werden die verstärkten Sanktionen auf Menschen mit psychischen und chronischen Erkrankungen haben? Sind 100-Prozent-Sanktionen rechtlich überhaupt zulässig?
5. Welche Auswirkungen werden Sanktionen und Kontrollen der Mietkosten auf die Betroffenen in einer angespannten Wohnraumsituation haben, in der für gewöhnlich kein Alternativwohnraum gefunden werden kann? Welche Folgen hätte z.B. eine auf diese Weise verursachte Wohnungslosigkeit für die weiteren kommunalen sozialen Sicherungssysteme?
6. Welche Maßnahmen plant die Stadt insbesondere im Bereich der Mietkosten und der Kosten der Unterkunft, um Wohnungslosigkeit zu verhindern?
7. Reichen die Kitaplätze für U3 aus, um den durch die Reform voraussichtlich steigenden Bedarf zu decken?
8. In welcher Weise bringt die Stadt sich in Bezug auf die geplante Reform gegenüber der Bundesebene ein? Nimmt die Stadt eine kritische Position zur geplanten Reform ein?
9. Plant die Stadt eine Aufsetzung des Themas zur Information in einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses? Grundsätzlich würden wir eine solche Aufsetzung und gemeinderätliche Diskussion, gerade auch mit den Sachkundigen, sehr begrüßen.
—
Ergänzend dokumentieren wir an dieser Stelle eine Stellungnahme der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften zur allgemeinen Kenntnis:
Quelle:
Mit einem Großplakat vor dem Bundestag fordern Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften die Abgeordneten auf, bei der Bürgergeldreform nachzubessern.
Anlässlich der Bundestagsdebatte zur neuen Grundsicherung kritisieren Gewerkschaften sowie Wohlfahrts- und Sozialverbände die geplante Reform des Bürgergeldes: Die Verschärfungen bringen kaum Einsparungen, können Betroffene im schlimmsten Fall aber ihr Zuhause kosten, so die Verbände. Mit Blick auf die öffentlichen Finanzen müsste dagegen der organisierte Steuerbetrug in den Fokus der Politik rücken, der die öffentliche Hand jährlich rund 100 Milliarden Euro kostet.
Parallel zur Debatte im Bundestag unterstreichen die Organisationen ihre Forderungen auf einem Großplakat vor dem Reichstag mit der Botschaft: „Neue Grundsicherung – altes Problem: Sanktionen kosten die Wohnung. Organisierter Steuerbetrug kostet Milliarden.”
Gewerkschaften und Verbände appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren zu korrigieren und folgende Verschlechterungen zu verhindern:
- Vermittlungsvorrang: Der Vermittlungsvorrang behindert Qualifizierung und nachhaltige Vermittlung in Arbeit. Für den dauerhaften Weg aus der Arbeitslosigkeit braucht es stattdessen gut finanzierte Förderung und Qualifizierung.
- Sanktionen: Jede dritte Sanktion betrifft Haushalte mit Kindern. Die mögliche komplette Einstellung der Leistungen kann Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige und Kinder betreffen. 100-Prozent-Sanktionen sollten unterbleiben. Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen sind besonders zu schützen.
- Kosten der Unterkunft: Sanktionen und Verschärfungen bei der Anerkennung der Kosten der Unterkunft (KdU) können zu Mietschulden, Zwangsräumungen und somit zu mehr Wohnungslosigkeit führen. Die Wohnkosten sind deshalb von den Leistungseinstellungen und Sanktionen auszunehmen. Die Probleme des Wohnungsmarktes werden auf die Leistungsberechtigten abgewälzt. Es bedarf der Begrenzungen der Mietpreise und des Einsatzes gegen Mietwucher für alle Mietenden statt der Begrenzung der Mietkostenerstattungen allein für SGB-II-Leistungsberechtigte.
Beteiligte Organisationen: AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Volkssolidarität.
Folgende Statements können gerne vollständig oder in Auszügen verwendet werden:
Dr. Marvin Deversi, Vorstand AWO Bundesverband e.V.: „Die verschärften Sanktionen der neuen Grundsicherung treffen Millionen Kinder und ihre Familien – und sie treffen Menschen, die z.B. aufgrund von chronischen Erkrankungen ohnehin kaum Chancen auf soziale Teilhabe haben. Ein moderner Sozialstaat muss die Teilhabe aller Menschen in den Mittelpunkt rücken und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Statt der neuen Grundsicherung fordern wir daher armutsfeste Regelsätze, mehr Investitionen in Qualifizierung und in die Unterstützung derer, die einen Job suchen!“
Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes: „Das strukturelle Problem am Wohnungsmarkt wird auf die Leistungsberechtigten abgewälzt, anstatt die Ursachen überhöhter Mieten anzugehen. Vermieterinnen und Vermieter, die gegen geltendes Recht verstoßen, müssen endlich konsequent in die Pflicht genommen und der Mieterschutz gestärkt werden.”
Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: „Das Reformpaket der Bundesregierung ist ein sozialer Rückschritt. Die Bundesregierung wird damit nicht einmal den Zielen gerecht, die sie sich selbst gesetzt hat. Die neue Grundsicherung bringt nicht einen Menschen in existenzsichernde Arbeit, sondern verschärft stattdessen Existenzängste und soziale Härten. Die versprochenen Einsparungen sind reine Luftbuchungen. Der Haushalt lässt sich nicht auf dem Rücken der Ärmsten sanieren. Das ist der völlig falsche Fokus. Die Bundesregierung muss endlich Maßnahmen ergreifen, um die Wirtschaft anzukurbeln – dann kommen tatsächlich auch mehr Arbeitslose in Jobs. Wir fordern die Abgeordneten auf, dieses Gesetz nur zu beschließen, wenn sich daran noch etwas zum Vorteil ändert.“
Rüdiger Schuch, Präsident Diakonie Deutschland: „Verschärfte Sanktionen treiben Menschen in existenzielle Not, schlimmstenfalls in die Wohnungslosigkeit. Wer Menschen dauerhaft in Arbeit bringen und öffentliche Kassen entlasten will, sollte stattdessen in gute Arbeitsförderung und verlässliche Begleitung investieren.”
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die neue Grundsicherung droht, Armut, Angst und Bürokratie massiv zu vergrößern. Wir brauchen einen Sozialstaat, der vor Armut schützt und echte Unterstützung bietet, der Solidarität fördert und Steuerbetrug ein Ende bereitet.”
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverband Deutschland (SoVD): „Das Fördern der Menschen im Leistungsbezug darf nicht am Alter festgemacht werden, damit die Leistungsberechtigten diskriminierungsfrei die benötigte Unterstützung erhalten, um ihre Hilfebedürftigkeit nachhaltig zu überwinden.”
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. (VdK): „Die Kürzungen bei den Mietkosten würden auch Rentnerinnen und Rentner sowie Erwerbsgeminderte in der Grundsicherung treffen. Hier droht eine neue Dimension von Armut und Obdachlosigkeit.”
Rebecca Liebig, Mitglied im Bundesvorstand, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di):„Die Änderungen im Vermittlungsprozess inklusive der Wiederbelebung des Vermittlungsvorrangs sind ein Rückschritt für die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Durch Druck werden die Menschen in prekäre und nicht existenzsichernde Beschäftigungen gedrängt. Die Folge ist, dass nach kurzer Zeit die Menschen wieder arbeitslos werden. Der Vermittlungsvorrang verhindert notwendige Qualifizierung und das Nachholen von Abschlüssen vieler Leistungsberechtigter im SGB II – und somit deren Chancen auf eine langfristig gute Arbeitsstelle.”
Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität: „Die neue Grundsicherung bedeutet in erster Linie Verschlechterungen für die Betroffenen. Es werden nicht nur Vorurteile gegenüber den Betroffenen bedient, darüber hinaus werden die Lebenssituationen ignoriert und Ursachen von Armut ausgeblendet. Keines der avisierten Ziele, nämlich Einsparungen, weniger Bürokratie und mehr Menschen in Arbeit, wird damit erreicht werden. Mit großem Aufwand wird stattdessen kontrolliert, sanktioniert und bestraft. Und während man Neid und Verdacht gegen die Ärmsten schürt, bleiben großer Reichtum und Gewinne unangetastet. Diese soziale Schieflage muss endlich beseitigt werden.”
—
Mit freundlichen Grüßen und Danke für Ihre Antwort.
Die unterzeichnenden Stadtrtät:innen der Fraktion EINE STADT FÜR ALLE
Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender Eine Stadt für alle
Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende Eine Stadt für alle
Daniela Ullrich, Stellv. Fraktionsvorsitzende Eine Stadt für alle