Antrag: Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz nutzen – Bezahlkarte nicht einführen!

„Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete durch die Stadt Freiburg“, Drucksache G-25/197

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Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Gemeinderates am 09.12.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen die Drucksache G-25/197 um folgende Beschlussantrag zu ergänzen:

„Der Gemeinderat empfiehlt dem Oberbürgermeister, einen Antrag nach dem Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen für Gemeinden und Landkreise (KommRegBefrG) zu stellen, der der Stadt Freiburg eine Befreiung von den landesrechtlichen Vorgaben zur Einführung der Bezahlkarte ermöglicht.

Begründung

Das KommRegBefrG wurde ausdrücklich geschaffen, um Kommunen von unnötiger Bürokratie zu entlasten und ihnen die Möglichkeit zu geben, neue, effizientere Formen der Aufgabenerledigung zu testen. Der Gesetzgeber verfolgt damit den Grundsatz eines „Bürokratieabbaus von unten nach oben“: Gemeinden sollen alternative Verfahren ausprobieren können, wenn starre landesrechtliche Vorgaben zu erhöhtem Aufwand, mangelnder Praxistauglichkeit oder unverhältnismäßigen Kosten führen. Genau diese Situation liegt im Kontext der Bezahlkarte vor. Die Einführung erzeugt für die Stadt Freiburg zusätzlichen Verwaltungsaufwand, neue Kontroll- und Prüfprozesse sowie nicht gegenfinanzierte Kosten – und dies, ohne dass ein nachweisbarer Mehrwert für Verwaltung, Betroffene oder Integration entsteht.

Eine Befreiung nach dem KommRegBefrG würde es der Stadt dagegen ermöglichen, im Sinne des Gesetzgebers vereinfachte, ressourcenschonende und integrationsfreundlichere Verfahren zu erproben. Damit würde Freiburg nicht gegen die landespolitische Linie handeln, sondern vielmehr genau jene Innovations- und Entlastungsfunktion wahrnehmen, für die das KommRegBefrG geschaffen wurde.

Wie in der Vorlage dargestellt, befindet sich Freiburg aufgrund des LEA-Standortes sowie der Situation im Amt für Migration und Integration in einer Sondersituation, die die Regelungsbefreiung inhaltlich begründet.

Der Oberbürgermeister soll den Gemeinderat gemäß § 3 Abs. 1 KommRegBefrG über die Antragstellung unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Efosa, Emriye Gül – Eine Stadt für alle

Simon Sumbert, Karim Saleh – Bündnis 90/Die Grünen

Julia Söhne, Ismael Hares, Viviane Sigg – SPD+JF-Fraktion

Felicia Fehlberg – FR4U

Uwe Stach, Sascha Fiek – FDP/BFF

Ramon Kathrein – KI-Gruppe