Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion EINE STADT FÜR ALLE beantragt, das Thema „Stärkung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz von Mieter:innen“ im Sinne der nachfolgenden Begründung auf die Tagesordnung des Gemeinderats sowie der zuständigen Ausschüsse zu setzen.
Begründung:
Ausgangspunkt unseres Antrags ist die Tatsache, dass zwar gesetzliche Regelungen zum Schutz von Mieter:innen und zum Umgang mit Wohnraum bestehen, diese jedoch in der Praxis häufig nicht konsequent umgesetzt werden.
Zum einen sind viele dieser Regelungen – etwa in den Bereichen Mietwucher, Mietpreisüberhöhung, Leerstand oder Zweckentfremdung – bereits gesetzlich unzureichend ausgestaltet. Zum anderen besteht auf kommunaler Ebene auch ein Vollzugsdefizit. Die Stadt wäre hier in der Pflicht, Sachverhalte zu dokumentieren, Beweise zu sichern und – soweit rechtlich möglich – ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere die Mieter:innen als schwächere Partei auf einem angespannten Wohnungsmarkt zu schützen.
Dies erfordert sowohl eine personelle Stärkung der zuständigen Verwaltungsbereiche als auch ein klares politisches Bekenntnis dazu, dass, neben der Schaffung bezahlbaren Wohnraums in gemeinwohlorientierter und öffentlicher Hand auch die sich aus Eigentum ergebenden Verpflichtungen konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden müssen.
Wir sehen insbesondere in folgenden Bereichen Handlungsbedarf:
Verfolgung von Zweckentfremdung und Leerstand:
Neben der Möglichkeit, Leerstand und Zweckentfremdung über ein städtisches Meldeportal anzuzeigen (bereits beantragt und mehrheitlich beschlossen, aber noch nicht umgesetzt), ist eine kontinuierliche Bearbeitung und konsequente Nachverfolgung der gemeldeten Fälle sicherzustellen. Ziel muss es sein, dauerhaft Druck aufzubauen, damit Zweckentfremdung und insbesondere längerfristiger Leerstand nicht geduldet werden und Eigentümer:innen regelmäßig mit Kontrollen rechnen müssen.
Mietwucher und Mietpreisüberhöhung:
Die Stadt muss deutlich machen, dass sie Betroffene aktiv unterstützt. Dazu gehören eine ermutigende Begleitung von Mieter:innen bei zivilrechtlichen Schritten, ein klares Auftreten gegenüber Vermieter:innen zur Beendigung rechtswidriger Zustände sowie das Angebot der Beweissicherung, etwa durch Vor-Ort-Begehungen durch städtische Mitarbeitende – analog zu bewährten Verfahren in Städten wie Frankfurt am Main. Ergänzend sind personelle Ressourcen erforderlich, die eine qualifizierte Einschätzung mietrechtlicher Fragestellungen ermöglichen.
Missbräuchlicher und gesundheitsgefährdender Umgang mit Wohnraum:
Werden Wohnungen nicht ordnungsgemäß instandgehalten, etwa bei Ausfall von Heizung oder Warmwasser, bei Schadstoff- oder Schädlingsbefall oder bei Schimmelbildung, und entstehen hierdurch Gesundheitsgefahren, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, ergibt sich aus dem Polizeigesetz Baden-Württemberg (§§ 1, 21, 107 LPolG BW) eine Aufgabe und gegebenenfalls Pflicht zur Gefahrenabwehr auch durch die Kommune und den Oberbürgermeister. Voraussetzung hierfür ist eine verlässliche Beweissicherung vor Ort. Auch in diesem Bereich sind personelle Ressourcen auszubauen. Zudem ist rechtlich und politisch zu klären, nach welchem abgestuften Verfahren ordnungsrechtliche Maßnahmen angedroht und durchgesetzt werden sollen. Dabei ist die bestehende Rechtslage konsequent im Sinne der betroffenen Mieter:innen auszulegen.
Forderung nach einem Landes-Wohnraumaufsichtsgesetz:
Ungeachtet der bestehenden Möglichkeiten im Polizeirecht sollte sich die Stadt gegenüber dem Land Baden-Württemberg für die Einführung eines Landes-Wohnraumaufsichtsgesetzes einsetzen. Vergleichbare Regelungen existieren bereits in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin und stärken die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen gegenüber einem missbräuchlichen Umgang mit Wohnraum zulasten der Mieter:innen. Dass die Landesregierung dieses Thema bislang nicht entschlossen angeht, ist aus unserer Sicht sowie aus Sicht der Stadt und der betroffenen Mieter:innen nicht hinnehmbar.
Kommunale Unterstützung von Mieter:innenberatungen in den Quartieren:
Die Quartiersarbeit sollte bei Bedarf und besonderen Problemlagen im Quartier (z.B. dauerhafte Vermüllung, mangelnde Instandhaltung, Konflikte mit Großvermieter:innen) unterstützt werden, zur rechtlichen Orientierung eine Mieter:innen-Erstberatung anzubieten, sodass Mieter:innen informiert und befähigt werden, ggf. zivilrechtlich gegen Missstände vorzugehen. Hierzu könnte die Stadt Mittel bereitstellen, die bei Bedarf von der Quartiersarbeit abgerufen werden können.
Die unterzeichnenden Stadträt:innen und die Fraktion EINE STADT FÜR ALLE:
Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender EINE STADT FÜR ALLE
Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE
Daniela Ullrich, Stellv. Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE