Antrag: Zugang zur institutionellen Förderung erleichtern

Änderungsantrag zu Drucksache G-25/168, hier: Neuordnung Kulturförderung – Umsetzung der Anträge zur Neuordnung der Projektmittel im Kulturbereich und zur Chorförderung vom 07.02.2025 (Grundsatzbeschluss)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unsere Fraktion beantragt in der Drucksache G-25/168 folgende Änderung:

Die Untergrenze zur Vergabe einer institutionellen Förderung wird auf 20.000 Euro p.a. festgesetzt.

Die Drucksache ab Ziffer 2.1.1. und entsprechende Anlagen sind dahingehend durchgehend anzupassen.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

  • Emriye Gül, Stadträtin
  • Daniela Ullrich, Stadträtin

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