Änderungsantrag zu Drucksache G-25/168, hier: Neuordnung Kulturförderung – Umsetzung der Anträge zur Neuordnung der Projektmittel im Kulturbereich und zur Chorförderung vom 07.02.2025 (Grundsatzbeschluss)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
unsere Fraktion beantragt in der Drucksache G-25/168 folgende Änderung:
Die Untergrenze zur Vergabe einer institutionellen Förderung wird auf 20.000 Euro p.a. festgesetzt.
Die Drucksache ab Ziffer 2.1.1. und entsprechende Anlagen sind dahingehend durchgehend anzupassen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
- Emriye Gül, Stadträtin
- Daniela Ullrich, Stadträtin
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