Erbbau-Evaluation schon nach drei Jahren, statt erst nach Fünf.

Gemeideratsanträge

Änderungsantrag zu TOP 17, G-20/172 – Neufassung der Grundsätze der Erbbaurechtsverwaltung für Ein- und Zweifamilienhäuser

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen folgende Änderung.

Die Grundsätze der Erbbaurechtsverwaltung (G-20/172) sollen erstmals nach drei Jahren zum 1. August 2023 und danach im Abstand von fünf Jahren überprüft werden.

Begründung:

erfolgt mündlich

Die unterzeichnenden Stadträt*innen und Fraktionen:

Michael Moos, Fraktionsvorsitzender EINE STADT FÜR ALLE
Lina Wiemer, Stadträtin
Julia Söhne, Fraktionsvorsitzende SPD/Kulturliste
Stefan Schillinger, Stadtrat
Sascha Fiek, Fraktionsvorsitzender FDP/BFF
Maria Viethen, Fraktionsvorsitzende Bündnis90/Die Grünen
Lars Petersen, Stadtrat
Carolin Jenkner, Fraktionsvorsitzende CDU
Simon Sumbert, Fraktionsvorsitzender JUPI