Änderungsantrag zu TOP 13, Neufassung der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Fußballstadion im Wolfswinkel, im Fußballstadion an der Dreisam und im Möslestadion (Stadionverordnung), Drucksache G-20/048.2 der Sitzung des Gemeinderats am 10.11.2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
die unterzeichnenden Fraktionen beantragen in der Anlage zur Drucksache G-20/048.2 folgende Änderung:
§1 (2): Der Geltungsbereich für das SC-Stadion im Wolfswinkel umfasst das gesamte umfriedete Gelände des Stadions sowie öffentliche Straßen, Wege und Plätze in dem Gebiet, das im nachfolgenden Lageplan dargestellt wird.
Begründung:
Der aktuelle Entwurf des Geltungsbereiches der Polizeiverordnung ist zu weit gefasst. Auch der SC Freiburg bestätigt, dass der Verein eine Beschränkung auf das „Stadiondreieck“ befürwortet. Auf den Flächen des Wolfsbucks und des Stadtwalds Mooswald Nord ist eine zusätzliche Reglementierung durch die Stadionverordnung nicht notwendig. Stattdessen sollte die Stadtverwaltung dafür Sorge tragen, dass in den an das Stadion angrenzenden Gebieten ausreichen öffentliche Toiletten und Möglichkeiten zur Müllentsorgung bereitgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Beuter, Angelina Flaig // Eine Stadt für alle
Julia Söhne // SPD/Kulturliste-Fraktion
Sophie Kessl, Maria Mena // JUPI-Fraktion
Franco Orlando // FDP-BFF-Fraktion