Sexualisierte Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das auch vor Sportvereinen nicht Halt macht. Das zeigen wissenschaftliche Untersuchungen ebenso wie konkrete Erfahrungen vor Ort. Umso wichtiger ist es, dass Vereine über geeignete Strukturen zur Prävention und zum Umgang mit Gewalt verfügen. Auf Initiative unserer Fraktion hat der Gemeinderat nun einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht: Schutzkonzepte gegen interpersonale Gewalt sollen künftig zur verbindlichen Voraussetzung für städtische Sportfördermittel werden.
Zuhören, handeln, Strukturen verändern
Im vergangenen Jahr wandte sich eine Person an unsere Fraktion und berichtete von sexualisierter Gewalt im Umfeld eines Sportvereins. Daraufhin suchten wir das Gespräch mit Fachstellen und Verantwortlichen, um mögliche politische Handlungsschritte zu erarbeiten. Dabei stand für uns eine Frage im Mittelpunkt: Was kann die Kommunalpolitik konkret tun, um den Umgang mit solchen Vorfällen zu verbessern und Betroffene besser zu unterstützen?
Unsere Antwort: Der Gemeinderat hat Handlungsmöglichkeiten über die Vergabe öffentlicher Fördermittel. Auf dieser Grundlage wurde über den Sportausschuss eine Vorlage erarbeitet, die Schutzkonzepte zur Voraussetzung für den Erhalt städtischer Sportfördermittel macht. Denn der Umgang mit Gewalt und entsprechenden Verdachtsfällen darf nicht allein vom Engagement einzelner Vereinsverantwortlicher abhängen.
Klare Regeln beim Umgang mit Gewalt
Schutzkonzepte sollen Vereinen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen, Gewalt vorzubeugen und bei Verdachtsfällen angemessen zu reagieren. Dazu gehört beispielsweise, festzulegen, an wen sich Betroffene wenden können, wer für die Bearbeitung von Hinweisen zuständig ist und welche Schritte bei einem Verdacht eingeleitet werden sollen. Solche Regelungen können Betroffenen den Zugang zu Unterstützung erleichtern und Vereinsverantwortlichen mehr Handlungssicherheit geben.
Einige Freiburger Sportvereine verfügen bereits über gut ausgearbeitete Schutzkonzepte, künftig werden aber alle Vereine, die städtische Fördermittel erhalten möchten, verpflichtet sein, ebenfalls solche Schutzstrukturen zu entwickeln. Dafür wird ihnen ausreichend Zeit eingeräumt und die Stadt wird sie auf Wunsch auch fachlich dabei unterstützen.
Wir setzen uns dafür ein, diesen Ansatz auf weitere Bereiche zu übertragen. Im Kulturbereich wurden bereits erste Schritte dafür unternommen.
Schutzkonzepte können Übergriffe nicht grundsätzlich verhindern. Sie können aber dazu beitragen, Risiken zu verringern, Zuständigkeiten zu klären und den Umgang mit Verdachtsfällen zu verbessern.