Liebe Bürgermeisterin Buchheit, lieber Bürgermeister Meder,
liebe Anwesende,
die Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Musikvereinen ist eigentlich „business as usual“ und normalerweise kein Thema für eine Rede.
Dennoch ist es mir ein Anliegen, einige Worte dazu zu sagen. Die Neufassung war zunächst Thema im Kulturausschuss. Ausgangspunkt war eine kleine Erweiterung der Fördervoraussetzungen:
„Alle Aktivitäten müssen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und geltendem Recht vereinbar sein.“
Das ist wichtig, richtig und selbstverständlich zustimmungsfähig.
Wenn wir jedoch ohnehin Änderungen anstoßen, bietet sich auch die Gelegenheit, noch einmal grundsätzlicher hinzuschauen: Was ist uns noch wichtig und wo können wir Vereine und ihre Mitglieder besser unterstützen?
Im Sportbereich werden die Richtlinien derzeit ebenfalls erweitert – dort steht insbesondere das Thema sexualisierte Gewalt im Fokus.
Dabei geht es zum einen darum, Maßnahmen und Richtlinien zur Prävention sexualisierter Gewalt einzufordern, eine Kultur der Aufmerksamkeit zu schaffen, Schutzkonzepte zu verankern und klare Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle festzulegen. Solche Handlungsanweisungen helfen nicht nur unmittelbar Betroffenen, sondern geben auch Vereinsverantwortlichen Orientierung und Sicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen.
Im Sportbereich ist dieses Thema bei den bundes- und landesweiten Verbänden längst angekommen. Im Musikbereich besteht dagegen auf Landes- und kommunaler Ebene noch Nachholbedarf.
Deshalb haben wir im Kulturausschuss angeregt, auch bei den Musikvereinen vergleichbare Richtlinien wie im Sportbereich zu etablieren.
Besonders erfreulich ist, dass die Verwaltung diese Anregung aufgegriffen hat – dafür ein herzlicher Dank. Ebenso positiv ist, dass unabhängig davon bereits auf Landesebene an entsprechenden Vorgaben gearbeitet wird.
Da diese Vorgaben derzeit noch nicht abschließend vorliegen, ergänzt die Verwaltung die Richtlinien aktuell durch die Anlagen der UN-Konvention über die Rechte des Kindes sowie durch den Verweis auf das Schutzkonzept der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung.
Diesen Änderungen werden wir gerne zustimmen.