Schutz städtischer Grundstücke

Ergänzungsantrag zu TOP 7, Freiburger Stadtbau GmbH (FSB): Konzeption „FSB 2030 – Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg.“ sowie Änderung der Hauptsatzung, Drucksache G-20/013 der Sitzung des Gemeinderats am 26.05.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen im Beschlussantrag der Drucksache G-20/013 unter III. folgende Ergänzung:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, wie von der Stadt an die Stadtbau übertragene Grundstücke langfristig dem spekulativen Weiterverkauf entzogen werden können, ohne die unter III. 3. a) beschlossene Wohnbauoffensive zu gefährden.

Begründung:

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Grundsatz, dass öffentlicher Grund nicht weiter privatisiert werden darf. Grundstücke, die aus dem Besitz der Stadt in die Hand der Stadtbau übergehen, müssen in dieser Hinsicht nachhaltig – als öffentliches Eigentum – geschützt werden

Mit freundlichen Grüßen

Michael Moos, Monika Stein, Irene Vogel, Felix Beuter, Angelina Flaig, Gregor Mohlberg, Lina WiemerCialowicz // Eine Stadt für alle

Maria Viethen, Pia Federer // Bündnis 90 / Die Grünen

Maria del Mar Mena Aragon, Ramon Kathrein // JUPI Fraktion