Änderungsantrag zu TOP 7, Freiburger Stadtbau GmbH (FSB): Konzeption „FSB 2030 – Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg.“ sowie Änderung der Hauptsatzung, Drucksache G-20/013 der Sitzung des Gemeinderats am 26.05.2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Eine Stadt für alle beantragt in der Anlage der Drucksache G-20/013 folgende Änderung:
- a)
(2) Der FSB-Sozialbonus:
27%-Regel
Das im Wohngeldbescheid festgesetzte Wohngeld-Netto wird schließlich in Relation zur Miethöhe gesetzt. Im Ergebnis wird eine Mieterhöhung nur dann und nur soweit vorgenommen, wenn nicht mehr als 27 % des Wohngeld-Netto für die Nettokaltmiete aufzuwenden ist. Damit wird sichergestellt, dass die Privilegierung des FSB-Sozialbonus genau jene Mieterinnen und Mieter erhalten, die durch eine Mieterhöhung besonders belastet wären.
Begründung:
Die meisten Stadtbau-Mieterinnen verfügen nicht über hohe Einkommen. Eine Ausweitung auf 27% Einkommens-Mietverbrauchsgrenze ist hier hilfreich. Zusätzlich würde man die Mieterinnen damit auch hinsichtlich der ebenfalls noch anfallenden Mietnebenkosten weiter entlasten. Die durchschnittliche Mietbelastungsquote in deutschen Großstädten liegt derzeit knapp über 27%.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Moos, Fraktionsvorsitzender
Monika Stein, Fraktionsvorsitzende
Irene Vogel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Felix Beuter, Stadtrat
Angelina Flaig, Stadträtin
Gregor Mohlberg, Stadtrat
Lina Wiemer-Cialowicz, Stadträtin