27%-Regel für die FSB

Änderungsantrag zu TOP 7, Freiburger Stadtbau GmbH (FSB): Konzeption „FSB 2030 – Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg.“ sowie Änderung der Hauptsatzung, Drucksache G-20/013 der Sitzung des Gemeinderats am 26.05.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Eine Stadt für alle beantragt in der Anlage der Drucksache G-20/013 folgende Änderung:

  1. a)
    (2) Der FSB-Sozialbonus:
     27%-Regel
    Das im Wohngeldbescheid festgesetzte Wohngeld-Netto wird schließlich in Relation zur Miethöhe gesetzt. Im Ergebnis wird eine Mieterhöhung nur dann und nur soweit vorgenommen, wenn nicht mehr als 27 % des Wohngeld-Netto für die Nettokaltmiete aufzuwenden ist. Damit wird sichergestellt, dass die Privilegierung des FSB-Sozialbonus genau jene Mieterinnen und Mieter erhalten, die durch eine Mieterhöhung besonders belastet wären.

Begründung:

Die meisten Stadtbau-Mieterinnen verfügen nicht über hohe Einkommen. Eine Ausweitung auf 27% Einkommens-Mietverbrauchsgrenze ist hier hilfreich. Zusätzlich würde man die Mieterinnen damit auch hinsichtlich der ebenfalls noch anfallenden Mietnebenkosten weiter entlasten. Die durchschnittliche Mietbelastungsquote in deutschen Großstädten liegt derzeit knapp über 27%.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Moos, Fraktionsvorsitzender

Monika Stein, Fraktionsvorsitzende

Irene Vogel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Felix Beuter, Stadtrat

Angelina Flaig, Stadträtin

Gregor Mohlberg, Stadtrat

Lina Wiemer-Cialowicz, Stadträtin