Änderungsantrag zu TOP 7, Freiburger Stadtbau GmbH (FSB): Konzeption „FSB 2030 – Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg.“ sowie Änderung der Hauptsatzung, Drucksache G-20/013 der Sitzung des Gemeinderats am 26.05.2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Eine Stadt für alle beantragt im Beschlussantrag der Drucksache G-20/013 unter III. folgende Änderung:
- b) FSB-Mietgrenze: Mieterhöhungen dürfen nur dann und soweit vorgenommen werden, als der Durchschnitt aller FSB- und FSI-Mieten im freifinanzierten Bereich nicht eine Grenze überschreitet, die 25 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete des Mietspiegels in seiner jeweils gültigen Fassung liegt. Eine entsprechende „Minus-25%“-Kennzahl ist in das Mietencontrolling der FSB zu integrieren und jährlich im Rahmen der Aufsichtsratssitzung bei der Behandlung der Wirtschaftspläne zu berichten.
Begründung:
Die Sozialwohnungen drücken aktuell die FSB-Durchschnittsmiete auf ein Niveau ca. 26% unterhalb des Mietspiegels, der seinerseits aber keine Sozialwohnungen umfasst. Hier wird ungleiches miteinander verglichen. Ziel muss es sein, dass gerade auch im freifinanzierten Bereich die Mieten nicht zur allgemeinen Entwicklung der Mietpreisexplosion beitragen. Alle Mieten in Freiburg sind zu hoch, auch die der freifinanzierten Wohnungen der Stadtbau. Ein Niveau 25% unterhalb des Mietspiegels ist sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Moos, Fraktionsvorsitzender
Monika Stein, Fraktionsvorsitzende
Irene Vogel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Felix Beuter, Stadtrat
Angelina Flaig, Stadträtin
Gregor Mohlberg, Stadtrat
Lina Wiemer-Cialowicz, Stadträtin