Anfrage nach §24 GemO zu Sachfragen außerhalb von Sitzungen, hier:
Barrierefreier Hauptbahnhof – Nachhaltige Erneuerung und Betrieb der Rolltreppen zur Stadtbahn
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Martin Horn,
die Gesamtsituation am Freiburger Hauptbahnhof im Hinblick auf eine allgemeine Barrierefreiheit beim Erreichen der Gleise und Umstiegen sowie die Erfordernisse an eine moderne und zeitgemäße Infrastruktur für Reisende, Umsteigende und Nutzer:innen des SPNVs und des ÖPNVs ist weiterhin mangelhaft.
Zurückzuführen ist diese Situation vor allem auf die fehlenden Aufzüge und Rolltreppen im Bahnhofsbereich der DB und die in die Jahre gekommenen Rolltreppen zur Stadtbahn. Extrem verschärft sich die Situation, wie auch aktuell, immer dann, wenn die Rolltreppenanlagen im Bereich der VAG nicht funktionieren oder die Umbauarbeiten der Aufzüge umgesetzt werden.
Dass die VAG in ihrem Bereich den Umbau der Fahrstuhlanlagen jetzt zügig umsetzt, begrüßen wir sehr und betrachten wir auch als substanziellen Fortschritt. Nicht zu akzeptieren ist hingegen, dass die Bahn in ihrem eigenen Bahnhofsbereich bisher zu wenig für eine gute und barrierefreie Umstiegsqualität zwischen den Gleisen tut. Der dazu bekannte Zeitplan scheint uns bisher noch zu unkonkret, zu wenig verbindlich und womöglich auch zu lang angelegt.
Im Hinblick auf die Rolltreppenanlage der VAG zur Stadtbahn sehen wir darüber hinaus einen größeren Handlungsbedarf. Auch wenn wir zu Recht erwarten können und müssen, dass die Bahn entweder in ihrem Bereich ein eigenständiges System zum barrierefreien Umstieg umsetzt oder sich an den Kosten für den Betrieb der Rolltreppenanlage der VAG adäquat beteiligt. Dies scheint aktuell nicht der Fall zu sein. Hier besteht die dringende Notwendigkeit einer Klärung und Neuaufsetzung der bestehenden Vereinbarungen zum Betrieb der Rolltreppen zur Stadtbahn.
Geht man davon aus, dass die Rolltreppen auf absehbare Zeit für den Gesamtbetrieb des Bahnhofs als integriertem Verkehrsknotenpunkt zwischen ÖPNV und SPNV notwendig sind, muss es aus unserer Sicht nicht nur darum gehen, die Rolltreppen sporadisch und notdürftig betriebsfähig zu halten, sondern auch hier eine nachhaltige Lösung anzustreben.
Der Zustand des Freiburger Hauptbahnhofs wird nachvollziehbarerweise zu einem immer größeren Politikum und Ärgernis für die Bürger:innen. In einer Zeit, in der wir dringend auf einen funktionierenden ÖPNV und SPNV angewiesen sind, um unsere Klimaziele zu erreichen, kann es nicht sein, dass ein derart bedeutender Verkehrsknotenpunkt sich über Jahre in einem solchen Zustand befindet.
Vor diesem Hintergrund hat unsere Fraktion die folgenden Fragen an die Verwaltung:
1. Ist der Vertrag zwischen VAG und DB zum Betrieb der Rolltreppen und Fahrstühle zur Stadtbahn kündbar und neu verhandelbar? Streben die Stadt Freiburg und die VAG das an?
Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die DB hier nicht in die Verantwortung genommen wird, insbesondere solange sie über keinen eigenen barrierefreien Übergang im Bereich der DB-Bahnhofsanlage verfügt und sie nachweislich auf diese Anlage angewiesen ist.
„Die Gleise 2 bis 8 sind von der Bahnhofsunterführung aus nicht barrierefrei zu erreichen. Hier ist ein längerer Weg über die Stadtbahnbrücke nötig. Dazu verwenden Sie von den Gleisen aus die Aufzüge unter der Stadtbahnbrücke, um hoch zur Stadtbahnbrücke zu fahren. Dort müssen Sie den Aufzug wählen, der Ihr Zielgleis anfährt.“ Quelle: https://bahnhoffreiburg.de/informationen/barrierefreiheit/
2. Welche gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit bestehen um das Umfeld der Betriebserlaubnis für einen Bahnhof dieser Größe gegenüber der DB?
In § 2 Allgemeine Anforderungen, Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) heißt es:
„(3) Die Vorschriften dieser Verordnung sind so anzuwenden, dass die Benutzung der Bahnanlagen und Fahrzeuge durch behinderte und alte Menschen, sowie Kinder und sonstige Personen mit Nutzungsschwierigkeiten ohne besondere Erschwernis ermöglicht wird. Die Eisenbahnen sind verpflichtet, zu diesem Zweck Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für deren Nutzung zu erreichen. Dies schließt die Aufstellung eines Betriebsprogramms mit den entsprechenden Fahrzeugen ein, deren Einstellung in den jeweiligen Zug bekannt zu machen ist.“
Wenn die DB NUR über die Nutzung der Stadtbahn-Brücke dieses Ziel erfüllen kann, ist sie u.E. an der Finanzierung der dortigen Anlagen zwingend zu beteiligen und kann sich auch selbst nicht dieser Verantwortung entziehen.
3. Welchen konkreten Zeitplan gibt es Seitens der DB zur Einrichtung eines barrierefreien Übergangs zwischen den Gleisen 1-8 auf dem Gelände der DB? Wie verbindlich sind diese? Liegen bereits konkrete Planungen vor? Gibt es über einen etwaigen Zeitplan konkrete Dokumente und Vereinbarungen, die über mündliche Zusagen hinausgehen?
4. Welche konkreten Pläne liegen seitens der VAG zum Weiterbetrieb der Rolltreppenanlage zur Stadtbahn vor? Wie soll deren zuverlässige Funktionsfähigkeit mittel- und langfristig abgesichert werden?
5. Geht man davon aus, dass der Betrieb der Rolltreppen zur Stadtbahn weiter notwendig ist und dass die Rolltreppen grundsätzlich erneuert und weiter betrieben werden sollen, wäre es dann nicht sinnvoll die entsprechenden Anlagen zu überdachen, um die Technik nachhaltig vor bedeutenden Witterungseinflüssen und vor allem Nässe/Wasser zu schützen?
6. Welche sofortigen Maßnahmen kann die VAG bzw. auch die DB ergreifen, um die Lage an Gleis 2 und 3 vor allem für Menschen mit Beeinträchtigungen, mit Kinderwägen, mit Rollatoren und schweren Gepäck zu erleichtern? Die Mobilitätszentrale der DB ist laut Berichten von Nutzer:innen überlastet und kann ihren Aufgaben nur punktuell nachkommen.
Die unterzeichnenden Stadträt:innen:
Lina Wiemer-Cialowicz, Fraktionsvorsitzende, Eine Stadt für alle
Anne Reyers, Stadträtin, Eine Stadt für alle
Daniela Ullrich, stellv. Fraktionsvorsitzende, Eine Stadt für alle