Nachfrage zur Umsetzung G-24/187 Mietspiegel und WG-Mieten und
Anfrage nach §24 zu „privaten Studierendenwohnheimen“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrter Herr Staible,
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Drucksache G-24/187 wurde am 10.12.2024 folgendes beschlossen:
„Zusätzlich zur Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels wurde ergänzend und ohne unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang zum Mietspiegel eine Sondererhebung durch EMA für die ortsübliche Miete im Betreuten Wohnen für Seniorinnen und Senioren (Vollendung 60. Lebensjahr) sowie für schwerbehinderte Menschen nach § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX und eine Sondererhebung für die Mieten bei der Anmietung einzelner Wohnräume innerhalb einer Wohngemeinschaft beauftragt, deren Ergebnisse noch ausstehen und deshalb in einer eigenen Vorlage, voraussichtlich bis Jahresmitte 2025, dargestellt werden.“
Was ist hier der aktuelle Stand und bis wann genau ist mit der entsprechenden Drucksache zu rechnen?
U.E. muss das Thema WG-Mieten dringend bearbeitet werden und auch zu Ergebnissen führen. Die Stadt Tübingen wird in diesem Bereich wohl auch ohne eine Sondererfassung im Rahmen des Mietspiegels tätig. Aktuelle Gerichtsurteile machen das wahrscheinlich möglich.
Zusätzlich möchten wir Sie bitten uns zu einer Anfrage nach §24 darzulegen:
- Auf wieviel private Objekte (Gebäude und Wohnungseinheiten) eine Baulast eingetragen ist, die nur zur Vermietung an Studierende berechtigt; Stichwort „private Studierendenwohnheime“?
- Wie oft und wodurch werden diese Baulasten kontrolliert?
- Welche Strafen und Sanktionen drohen bei einer Nichtbeachtung?
Uns sind konkrete Fälle bekannt, wo diese Baulast nicht eingehalten wird, wo daher regelkonforme Mietpreise nach Mietspiegel, entsprechende mietrechtliche Regelungen sowie die Stellplatzverordnung ggf. umgangen werden.
Bitte stellen Sie uns zusätzlich dar:
- Welche grundsätzlichen, vom Normalfall abweichenden, Regelungen sich aus einer Baulast als Studierenden-Wohnheim für Vermieter:innen, die Mieter:innen und die Stadt ergeben (Mietrecht, Mietpreise, Bindung an den Mietspiegel, Stellplätze usw.)?
- Welche konkreten rechtlichen Regelungen dafür sorgen, dass a) Mietverhältnisse in Wohnheimen und b) in möblierten Zimmern, bisher nicht vom Mietspiegel erfasst werden?
- Welche Rolle spielt hierbei u.a. der im Freiburger Mietspiegel definierte Anwendungsbereich auf Wohnungen erst ab einer Größe von 20qm? Warum wurde für Freiburg dieser Anwendungsbereich gewählt? In anderen Kommunen ist dieser Anwendungsbereich u.W. nach teilweise niedriger angesetzt.
Die unterzeichnenden Stadträt:innen für ihre Fraktion:
Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende Eine Stadt für alle
Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender Eine Stadt für alle
Daniela Ullrich, Stellv. Fraktionsvorsitzender Eine Stadt für alle