Angemessene Wohnungsgröße

Ergänzungsantrag zu TOP 7, Freiburger Stadtbau GmbH (FSB): Konzeption „FSB 2030 – Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg.“ sowie Änderung der Hauptsatzung, Drucksache G-20/013 der Sitzung des Gemeinderats am 26.05.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen in der Anlage der Drucksache G-20/013 folgende Ergänzung:

2. a) (2) Der FSB-Sozialbonus: Angemessene Wohnungsgröße Eine am Einkommen orientierte Mieterhöhung kommt nur bei einer angemessenen Wohnungsgröße (nach Landeswohnraumförderung) in Betracht. Für den Fall einer Überschreitung der angemessenen Wohnfläche kann aus Gerechtigkeitsaspekten kein Sozialbonus gewährt werden. Auf Wunsch und nach Verfügbarkeit kann seitens der FSB aber eine angemessene Wohnung – analog des Wohnungstauschkonzepts – angeboten werden (siehe dazu Anlage 2, S. 21). Kann bei Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße trotz Bereitschaft der Mieterinnen zum Wohnungstausch seitens der FSB keine Ersatzwohnung zu Verfügung gestellt werden, wird Zugang zum Sozialbonus gewährt.

Begründung:

Eine zu große Wohnung kann, wenn seitens der FSB keine Alternativwohnung verfügbar ist, zu einer Verwehrung des Sozialbonus führen. Die Einkommensbelastung bleibt unabhängig von der Wohnungsgröße aber faktisch vorhanden. Der Druck Umzugsketten zu ermöglichen und zu aktivieren muss auf beiden Seiten bestehen, bei den Mieterinnen, als auch bei der Stadtbau.


Mit freundlichen Grüßen Michael Moos, Monika Stein, Irene Vogel, Felix Beuter, Angelina Flaig, Gregor Mohlberg, Lina WiemerCialowicz // Eine Stadt für alle

Julia Söhne, Walter Krögner // SPD/Kulturliste-Fraktion

Maria del Mar Mena Aragon, Ramon Kathrein // JUPI Fraktion