Antrag: Soziale Folgen der Energiekostenkrise kommunal abfedern

Ergänzungsantrag zu DRUCKSACHE G-22/058, hier: 1. Finanzbericht 2022

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, die Drucksache G-22/058 im Beschlussantrag um folgenden Punkt zu ergänzen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Reaktion auf die allgemeinen Preissteigerungen und in Vorbereitung auf die zu erwartenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Energiekostenkrise noch für 2022 zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen und dazu dem Gemeinderat noch im Herbst 2022 eine Drucksache vorzulegen. Die etwaigen Finanzmittel für Umsetzung ein Maßnahmenpakets sind im DHH 2021/22 nachträglich einzustellen.

U.a. die folgenden Projekte und Maßnahmen sollen dabei geprüft und in Betracht gezogen werden:

  1. Energiekosten-Unterstützung freier Träger: Einrichtung eines Sonderfonds „Ausgleich von Energiekostensteigerung und Preissteigerung für die antragsberechtigten Zuschussempfänger der Stadt“, auf den auf Antrag und den Nachweis von Nebenkosten- und Energiekostensteigerungen (im Vergleich zu vorhergehenden Haushaltsjahr) zugegriffen werden kann. Zuschussberechtigt sind die im DHH 2021/2022 zum Zuge gekommenen Zuschussempfänger (Träger von Angeboten im Kinder-, Jugend-, Bildungs-, Migrations-, Sozial-, Umwelt-, Kultur- und Sportbereich).
  2. Härtefall-Unterstützung von Privatpersonen: Einrichtung eines Sonderfonds „Überbrückungshilfe zur Verhinderung von Gas-/Stromsperren für Privathaushalte“, auf den von Privatpersonen auf Antrag und in Kooperation mit lokalen Sozial- und/oder Schuldner:innenberatungsstellen zugegriffen werden kann, um kurzfristig Gas-/Stromsperren zu verhindern und Extrakosten für Wiederinbetriebnahmen abzuwenden.
    Voraussetzung für den Erhalt dieser Überbrückungshilfe ist die Einstufung als Härtefall, eine zeitnah erfolgende Energieberatung sowie eine begleitete Vergleichsvereinbarung mit dem jeweiligen Energieversorger.
  3. Allgemeine Unterstützung von Privatperson: Einrichtung eines städtischen Stromkostenzuschusses in Höhe von bis zu 50 Euro bei Ein- und Zweipersonenhaushalten und mit bis zu 100 Euro bei Haushalten ab drei Personen.

Berechtigt sind dafür Personen, die Wohngeld – auch zusammen mit Kinderzuschlag – erhalten oder unter dem Bedarf nach SGBII, SGBXII oder AsylbLG liegen, ohne dass sie diese Leistungen beziehen. Darüber hinaus können Menschen den Antrag stellen, die Jugendhilfe nach dem SGBVIII beziehen und in eigener Wohnung leben oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren und Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Darüber hinaus können Personen und Haushalte, die vom ASS als besondere Härtefälle bewertet werden, berücksichtigt werden.

Vgl. dazu Städtischer Stromkostenzuschuss der Stadt München, https://stadt.muenchen.de/service/info/stromkostenzuschuss/10338525/n0/

  1. Energieberatung und Austauschgeräte: Stellenaufstockung bzw. Auffüllung durch professionelle Energieberater:innen in der städtischen Energieberatung der fqb und zusätzliche energiesparende Tauschgeräte (gemäß städtischem Austauschprogramm) für Haushalte im Transferleistungsbezug.
  2. Flexible Unterstützung: Rückstellung für weitere kurzfristige Maßnahmen (ggf. auch Personalaufstockung) zur sozialen Abfederung der Folgen der Energiekostenkrise, in der Verfügung des Amtes für Soziales und Senioren.

Begründung:

Der Antrag beauftragt die Verwaltung zur zeitnahen Erstellung einer Drucksache zur Prüfung der gemachten Vorschläge und zur Entwicklung eigener, passgenauer Vorschläge. Ziel des Antrags ist es, die Folgen der Energiekostenkrise für die Freiburger Bürger:innen zumindest abzumildern und die Stadt darauf vorzubereiten, unabhängig von dem, was in Berlin dazu noch beschlossen werden muss oder müsste. Wir halten es für wichtig, dass die Stadt NICHT OHNE eine solche Vorbereitung in die politische Sommerpause geht und dadurch auch die entsprechende vorsorgende Verantwortung zeigt, in einem Bereich, in dem es selbstverständlich auch Unterstützung aus der Bundesregierung bedarf und diese in der Pflicht steht.
Die zu prüfenden Punkte 1. 2. 4. und 5. und die dahinterstehenden Problemlagen sind unabhängig von etwaigen Maßnahmen des Bundes zu prüfen und zu betrachten, da hier u.U. auch so eine eigene Handlungsnotwendigkeit besteht.

Die Maßnahme 3 wird aktuell in der Stadt München so umgesetzt:
https://stadt.muenchen.de/service/info/stromkostenzuschuss/10338525/n0/
und
https://ru.muenchen.de/2022/122/Kommunaler-Stromkostenzuschuss-Beantragung-ab-1-Juli-moeglich-102017

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Mohlberg, Lina Wiemer-Cialowicz, Irene Vogel // Eine Stadt für alle
Maria Viethen, Timothy Simms // Bündnis 90/Die Grünen
Julia Söhne // SPD/Kulturliste
Ramon Kathrein, Simon Sumbert // JUPI-Fraktion
Dr. Wolf-Dieter Winkler // Freiburg Lebenswert