Barrierefreiheit bei der FSB

Änderungsantrag zu TOP 7 der GR Sitzung am 26.05.20 (Konzeption „FSB 2030 – Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg.“)

Sehr geehrter Oberbürgermeister Martin Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, dem Beschlussantrag unter Punkt 3 einen neuen Unterpunkt c hinzuzufügen:

c) Wohnungen ab 45m² werden so ausgeführt, dass sie ohne großen baulichen Aufwand barrierefrei nach DIN 18040/2 nachgerüstet werden können. Ausnahmen hiervon müssen vom Gemeinderat beschlossen werden.

Begründung:

Barrierefreiheit muss eine wichtige Leitlinie der Stadtbau bei Neubauten sein. Wie eine Studie vom Deutschen Städte- und Gemeindebund zeigt, hält sich der finanzielle Mehraufwand für den barrierefreien Neubau im Rahmen (https://www.terragonag.de/aktuelles/studien/kostenvergleich-barrierefreies-bauen/). Deshalb ist es angebracht, dass die Stadtbau im Neubau mehr als die gesetzlich geforderten 25% barrierefreie Wohnungen realisiert. Zumindest sollten die Wohnungen ab 45m² so geplant werden, dass sie mit geringem Aufwand nach DIN 18040/2 barrierefrei nachgerüstet werden können. Dies ermöglicht nicht nur Menschen mit Behinderungen eine angemessene Wohnung zu finden, sondern auch ältere Personen können länger in ihren Wohnungen bleiben. Teilhabe bedeutet auch, dass es Menschen mit Behinderung möglich sein sollte, Bekannte und Verwandte in ihren Wohnungen zu besuchen. Der Platzbedarf für barrierefreie Ausführungen von Badezimmer und Wendeflächen zulasten von anderem Wohnraum ist vertretbar bzw. muss durch diese Regelung mit wenig Aufwand herstellbar sein. Von großzügigen Badezimmern und Abstellflächen profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch für Ältere und Mieter*innen mit Kindern.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Beuter, Angelina Flaig // Eine Stadt für alle

Ramon Kathrein, Maria Mena // JUPI-Fraktion