Bearbeitung von Wohngeldanträgen und Gewährung von Annex-Leistungen

Antrag nach § 34 GemO

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bitte setzen Sie das Thema „Bearbeitung von Wohngeldanträgen und Gewährung von Annex-Leistungen“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die Tagesordnung des Gemeinderats.

Intention unseres Aufsetzungsantrags ist, eine möglichst kurze Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen. Insbesondere sind Alternativen zu prüfen, auf welche Weise bzw. unter welchen Bedingungen Annex-Leistungen (u.a. Mittagessen in Schule, Kita, Hort, Klassenfahrten, Schulbedarf, Nachhilfe, Aktivitäten in Vereinen, Übernahme der Elternbeiträge für Kita, Schulkindbetreuung und Hort, Familien- und Freiburg-Pass) vorweg bearbeitet bzw. bewilligt werden können.

Wir denken dabei z.B. an die Möglichkeit, die Anträge von Familien, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Anspruch auf Annexleistungen haben, bevorzugt zu bearbeiten oder einzelne Annex-Leistungen, befristet vorab zu gewähren. Eine Praxis dazu scheint es in anderen Kommunen und vergleichbaren Städten zu geben.

In diesem Zusammenhang möchten wir wissen, inwieweit Wohngeldempfänger:innen aufgrund von nicht ausgezahlten Mitteln von drohenden und/oder bereits bestehenden Strom-, Wasser- und Heizungssperren betroffen sind.

Wir bitten auch darzulegen, wie wir in Freiburg die gesetzliche Option einer vorläufigen Zahlung des Wohngeldes (§ 26 a WoGG) möglichst zeitnah umsetzen können. Hilfsweise bitten wir darzulegen, unter welchen Voraussetzungen die Antragsteller:innen, deren Anträge länger als zwei Monaten unbeschieden geblieben sind, ein Vorschuss gewährt wird.

Außerdem bitten wir dazulegen, wie viele zusätzliche Stellen notwendig sind, um im obigen Sinne allen Wohngeldberechtigten in Freiburg innerhalb von acht Wochen nach Einreichung des vollständigen Antrages die Auszahlung des Wohngeldes zu ermöglichen.

Schlussendlich bitten wir zu bestätigen, dass alle Rückzahlungen in Form von Einmalzahlungen erfolgen.

Wir bitten Sie, den Gemeinderat davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit in anderen vergleichbaren Städten erfolgreiche Erfahrungen zur beschleunigten Bearbeitung von Wohngeldanträgen vorliegen.

Wir verweisen im Zusammenhang mit diesem Aufsetzungsantrag auf das Sozialgesetzbuch I (SGB I), das dazu   verpflichtet, die Bürger_innen über ihre sozialen Rechten aufzuklären (§ 13 SGB I), umfassend zu beraten (§ 14 SGB I) und Auskünfte zu erteilen (§ 15 SGB I).  Nach § 17 SGB I sind Leistungsträger „verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass

1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,

2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen…

3. der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird…“

Wir sehen diesen gesetzlichen Auftrag aktuell nicht ausreichend gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen die unterzeichnenden Fraktionen und Gemeinderät:innen,

Günter Rausch, Stadtrat EINE STADT FÜR ALLE

Lina Wiemer-Cialowicz, Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE

Gregor Mohlberg, Fraktionsvorsitzender EINE STADT FÜR ALLE

Irene Vogel, Stellv. Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE