Bedarfsanalyse Barrierefreiheit

Änderungsantrag zu TOP 7 der GR Sitzung am 26.05.20 (Konzeption „FSB 2030 – Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg.“)

Sehr geehrter Oberbürgermeister Martin Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, dem Beschlussantrag einen neuen Punkt 3 hinzuzufügen:

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung den gesamtstädtischen Bedarf an barrierefreiem Wohnraum für die nächsten 10 Jahre zu ermitteln und dem Gemeinderat vorzulegen. Diese Bedarfsanalyse soll regelmäßig aktualisiert werden.
    Die weitere Nummerierung verschiebt sich entsprechend.
    Begründung: Zurecht stellt die die Projektgruppe in der Begründung des Beschlussantrags folgendes fest: „Mit Blick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels erscheint es aus Sicht der Projektgruppe und aus Sicht der kommunalen Behindertenbeauftragten sinnvoll, wenn der gesamtstädtische Bedarf perspektivisch prognostiziert werden könnte: Dadurch könnten Fragen des barrierefreien Wohnens langfristig in den städtischen Planungen berücksichtigt und die daraus resultierenden Aufgabenanteile der FSB erarbeitet und erörtert werden.“ Dieser Auftrag wird jedoch nur vage formuliert. Wir fordern in diesem Bereich deshalb eine Präzisierung und eine klare Aufgabenerteilung an die Stadtverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Beuter, Angelina Flaig // Eine Stadt für alle

Ramon Kathrein, Maria Mena // JUPI-Fraktion

Maria Viethen, Pia Federer // Bündnis 90 / Die Grünen