Temporäre Sondernutzung Außengastronomie

Temporäre Sondernutzung Außengastronomie (G-20/140) Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 41 der Gemeinderatssitzung am 26.05.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister  Horn,

unsere Fraktion beantragt, den Beschlussantrag der Verwaltung wie folgt zu ändern (Änderungen im folgenden zur besseren Lesbarkeit kursiv):

1.Der Gemeinderat beschließt, dass Sondernutzungserlaubnisse zur Außenbewirtung bis zum 31. Oktober 2020 abweichend von den Sondernutzungsrichtlinien für die Innenstadt der Stadt Freiburg i. Br. vom 30. Juni 2009 in der Fassung vom 23. März 2010, vom 27. Juli 2010 und vom 5. Mai 2015 nach Maßgabe der temporären Ausnahmen entsprechend der Anlage zur Drucksache G-20/140 erteilt werden können. (entsprechend ist in der Anlage in Ziffer 7 und 9 der 30.09.2020 durch den 31.10.2020 zu ersetzen)

2.Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung vor dem Auslaufen der temporären Sondernutzungsrichtlinien eine Änderung der Sondernutzungsrichtlinien mit dem Ziel einer leichteren Genehmigung der Umnutzung von Parkplätzen zu anderen Nutzungen wie z.B. Außensitzflächen für die Gastronomie oder sog. Parklets vorzulegen.


Begründung: 

Zu 1: Es ist davon auszugehen, dass die Abstandsregelungen gelten, bis ein Impfstoff gegen COVID 19 gefunden wurde. Das Freiburger Klima ermöglicht das Sitzen im Freien oft noch bis in den Oktober hinein. Wir wollen die Gastronomiebetriebe während der gesamten CoronavirusPandemie unterstützen.

Zu 2: „Der öffentliche Raum dient dem Gemeingebrauch für alle in Freiburg lebenden Menschen und für die Besucher der Stadt“, so steht es in der Einführung der Sondernutzungsregeln für die Freiburger Innenstadt. Sondernutzungen haben einen direkten Einfluß auf Erscheinungsbild und Atmosphäre einer Stadt.  Zahlreiche Bürgervereine und Initiativen haben unserer Fraktion gegenüber den Wunsch geäußert, zur Schaffung einer urbanen und angenehmen Atmosphäre in ihrem Quartier mehr Freiräume im öffentlichen Raum zu schaffen. Als  Beispiel wird stets die Umnutzung von Parkplätzen genannt. Die Umnutzung von Parkflächen für die Außengastronomie kann zur positiven Atmosphäre einer Stadt beitragen – durch die temporäre Sondernutzung  kann man dieses Jahr einen Eindruck davon gewinnen. Neben Freisitzflächen für gastronomische Zwecke könnten aber auch andere öffentliche Räume entstehen, die als Treffpunkt für Bewohner*innen dienen, den Fußverkehr durch Verweil- und Ruhemöglichkeiten attraktiver machen oder durch Bepflanzung zusätzlichen Grünraum bzw. Flächen für urbanes Gärtnern schaffen. Dass selbst mit einfachen Mitteln eine deutliche Verbesserung und Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raums durch solche Maßnahmen möglich ist, sieht man z.B. aktuell in Freiburg durch die neuen kombinierten Sitzbänke/Grünkästen in der Kaiser-Josef-Str. 

Mit freundlichen Grüßen

Irene Vogel, Lina Wiemer-Cialowicz // Eine Stadt für alle

Annabelle Kalckreuth, Timothy Simms // Bündnis 90/ Die Grünen

Dr. Carolin Jenkner // CDU

Sergio Schmidt, Maria del Mar Mena Aragon // JUPI-Fraktion

Christoph Glück // FDP/Bürger für Freiburg

Dr. Johannes Gröger // Freie Wähler