Seit letzter Woche ist bekannt, dass ein Ausstieg der Sparkasse aus der Entwicklungsmaßnahme Dietenbach im Raum steht. Die Stadt müsste in diesem Fall die Vermarktung aller Grundstücke selbst übernehmen. Das stellt sie vor neue Herausforderungen. Eine detaillierte Haltung zu dieser potentiellen neuen Situation können wir erst entwickeln, wenn wir weitere Informationen seitens der Sparkasse, der Verwaltung und anderen Expert:innen haben.
Von Beginn der Planung an war jedoch klar, dass die Ziele der Stadt und der Sparkasse nicht deckungsgleich sind: Für die Stadt sind die wohnungspolitischen Vorgaben des Gemeinderats maßgebend, preiswerten Wohnraum zu schaffen, für die Sparkasse neue Kundschaft zu gewinnen, ohne dabei Risiken eingehen zu müssen.
Neue Risiken bringen auch neue Chancen
Wir trauen der Stadtverwaltung grundsätzlich zu, das Projekt – wie auch im Rieselfeld – ohne einen Partner aus der Finanzwirtschaft umzusetzen. Die Vermarktung der Grundstücke in mehreren Bauabschnitten über einen Zeitraum von mindestens 15-20 Jahren ist durch die Stadt leistbar. Die Mittel für das notwendige zusätzliche Personal müssen allerdings bereitgestellt werden. Finanziell wirken sich die aktuellen Bodenrichtwerte und die unter dem Marktzins bleibenden kommunalen Kreditkonditionen hier für die Stadt zunächst positiv aus.
Sollte die Stadt die Entwicklungsmaßnahme übernehmen, was als Möglichkeit immer auch im Raum stand, wäre das eine große Chance. Wir erwarten dadurch mehr Steuerungsmöglichkeiten mit mehr Gestaltungsspielraum bei Konzeptvergaben und besseren Zugriffschancen für Genossenschaften und nicht gewinnorientierte Baugruppen.
Keine Abstriche am sozial-ökologischen Konzept!
Die Vergabe der Baufelder in Erbpacht im Dietenbach ist bei der Stadt in Prüfung. Hier bestehen am Ende möglicherweise auch einschränkende Auflagen seitens des Regierungspräsidiums. Uns ist wichtig, dass Spekulation mit Grund und Boden verhindert wird. Etwaige Ausnahmen, Übertragungen und Verkäufe einzelner Grundstücke müssten, wie bisher auch geplant, über Konzeptvergaben erfolgen, sich stark auf gemeinwohlorientierte Projekte ausrichten und mit verbrieften, langfristigen öffentlichen Rückkaufrechten ausgestattet sein. Abstriche am bisherigen sozial-ökologischen Konzept – insbesondere dem 50%-Beschluss – können in keinem Fall gemacht werden. Sowohl die sozial- als auch die umweltpolitischen Zielvorgaben entsprechen den Bedarfen der Zeit und den Rahmenbedingungen, die dem Votum des Bürger:innenentscheids zugrunde lagen.
Unsere Fraktion wird alle Fakten und die neue Lage in den kommenden Monaten mit aller Sorgfalt bewerten.