Ergänzungsantrag zur rechtliche Zulässigkeit Fuß- und Radentscheid

Gemeideratsanträge

Änderungs- und Ergänzungsantrag zu TOP 28 der Gemeinderatssitzung am 8.12.2020

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen nachfolgend die Änderung des Beschlussantrags 1 und 4 sowie die Ergänzung des Antrags 5 zur Drucksache G 20/266.

Zum besseren Verständnis haben wir kursiv die Änderungen zum Verwaltungsvorschlag hinzugefügt.

1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zu den beiden Bürgerbegehren der Initiative Fuß und Radentscheid gemäß Drucksache G-20/266 sowie die Stellungnahme des FR Entscheids zur Kenntnis.

4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit den Vertrauenspersonen der Initiative „Fuß- und Radentscheid Freiburg“ über das weitere Vorgehen und die weitere Zusammenarbeit ins Gespräch zu gehen. Über die Ausgestaltung der weiteren Zusammenarbeit ist im nächsten Mobilitätsausschuss in einer Druckvorlage schriftlich zu berichten.

5. Der Gemeinderat begrüßt die in den Entscheiden genannten Forderungen und Maßnahmen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Zielvorstellungen des Bürgerentscheids „für einen fuß- und fahrradfreundlichen Innenstadtring Freiburg“ und des Bürgerentscheids „für ein fuß- und fahrradfreundliches Freiburg“, wie in den Anlagen 1 und 2 zu G-20/266 von der Initiative Fuß- und Radentscheid Freiburg konkretisiert, unter Berücksichtigung der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, umzusetzen und ab Mitte 2022 jährlich über den Umsetzungsstand zu berichten.

Begründung:

Die unterzeichnenden Fraktionen wollen einen Paradigmenwechsel in der Mobilitätsplanung und der Nutzung des öffentlichen Raumes. Bei der Umsetzung einer „Verkehrswende“ sollen Klimaschutz, Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Freiburg übergeordnetes Ziel sein.

Die Initiative Fuß- und Radentscheid hat durch ihre Bürgerentscheide Bewusstsein für diese Ziele in der Bevölkerung geschaffen und gezeigt, dass viele Menschen diese auch unterstützen.

Dass die Ziele erreicht werden ist ein regelmäßiger und gut strukturierter Austausch von Verwaltung und Gemeinderat mit den Vertreter*innen aller Mobilitätsorganisationen unabdingbar.

Dabei sollen auch folgende Themen und Ideen des FR Entscheides angesprochen werden:

• wo immer möglich soll aus Gründen der Kosten und Effizienz mit geringen Eingriffen in die bestehenden baulichen Gegebenheiten gearbeitet werden. Eingriffe in die bisherige Aufteilung von Verkehrsflächen und Verkehrsprivilegien zugunsten des Umweltverbundes sind explizit zulässig und werden – wo sinnvoll und Kosten sparend – ermutigt.

• Kartäuserstraße als Fahrradstraße und Einbahnstraße für den Kfz-Verkehr aufnehmen

• Umwandlung von Parkplätzen in eine Radspur auf der Friedhofstraße.

• Schließung der Südzufahrt Konrad-Adenauer-Platz für den Kfz-Verkehr

• Bevorrechtigung des Radverkehrs in der Sedanstraße im westlichen Bereich und im nördlichen Abschnitt der Wilhelmstraße

• Umwidmung einer dem Kfz-Verkehr vorbehaltenen Spur als Radspur oder kombinierte Bus- und Radspur Berliner Allee Höhe Westarkaden.

• Radstraße auf der Carl-Kistner-Straße zwischen Scherrerplatz und Escholzstraße bei gleichzeitiger Abschaffung der Erlaubnis auf dem Gehweg zu radeln

Mit freundlichem Gruß,

Gregor Mohlberg, Monika Stein // Eine Stadt für Alle
Maria Viethen, Annabelle Kalckreuth // Bündnis 90/ Die Grünen
Simon Sumber // JUPI-Fraktion
Wolf-Dieter Winkler // Freiburg Lebenswert