Felix‘ Rede zur Stadionverordnung

Portrait Flix Beuter

Herr Oberbürgermeister,

liebe Anwesende,

hier haben wir endlich mal ein Beispiel für eine gelungene ordnungspolitische Maßnahme. Entstanden ist das vorliegende Dokument in einem überlegten Prozess, der alle Beteiligten Akteure mitgenommen hat und ein Ergebnis nach sich zieht, das von allen Seiten Akzeptanz findet.

So, damit aber genug zur neuen Hausordnung des SC Freiburg, denn heute soll es ja um die Polizeiverordnung für die Stadien gehen. Und hier gilt leider mal wieder das völlige Gegenteil.

Direkt zu Beginn muss ich sagen: Ein guter Start für den so oft beschworenen Neuanfang zwischen Fans und Polizei sieht anders aus.

Es ist schon sehr bedenklich, dass erst der Gemeinderat intervenieren musste, bevor auch nur ein einziges Gespräch mit den organisierten Fans, die völlig offensichtlich im Fokus der Verordnung stehen, geführt wurde.

Dasselbe gilt für das doch recht durschaubare politische Manöver der Regierungsbank, das Thema im Angesicht einer unliebsamen demokratischen Entscheidung einfach abzusetzen. Die völlig neuen Gesichtspunkte, die uns im Juli angeblich für eine Entscheidung gefehlt hätten, bestanden seitens der Polizei aus einem „wir finden es so gut, also machen sie das jetzt mal so“ und auch irgendwelche internen Absprachen, die völlig ohne Rückkopplung mit den demokratischen Gremien mit der dem Unirektorat getroffen wurden – das seinerseits auch sicherlich nicht die Studierendenvertretung oder die Fachschaften vor Ort hinzugezogen hat – , können eine politische Entscheidung nicht einfach aushebeln. Aber die Strategie ist ja leider aufgegangen und heute wird ein deutlich größerer Geltungsbereich beschlossen werden, als es im Sommer der Fall gewesen wäre, also bleibt mir da wohl nur zu sagen: Gut gespielt Herr Oberbürgermeister.

Ein wenig schockiert bin ich allerdings davon, dass sich Fraktionen auf die Argumentation eingelassen haben, die Polizei möchte jetzt mal groß anfangen und vielleicht kann man ihn dann ja irgendwann verkleinern. In einem Rechtsstaat muss die Logik genau andersrum sein, wenn es um staatliche Zugriffsrechte geht. Da fängt man möglichst klein an und wenn sich dann tatsächlich herausstellen sollte, dass es so nicht geht, gewährt man Sicherheitsbehörden weitere Rechte. Völlig abgesehen davon, dass es natürlich reine Augenwischerei ist zu behaupten, dass einmal eingeführte Sicherheitsregularien jemals wieder zurückgenommen werden.

Eine Kombination aus der Hausordnung des SC und der Anwendung der allgemeinen Gesetze und Verordnungen außerhalb des Stadions wäre völlig ausreichend. Im öffentlichen Raum um das Stadion herum gilt nämlich auch die städtische Polizeiverordnung, die beispielsweise die Verunreinigung durch Abfälle oder das Verrichten der Notdurft längst abdeckt. Und auch andere Punkte erschließen sich nicht. So ist beispielsweise das öffentliche Aufrufen zu Straftaten ein Straftatbestand, der von §111 StGB abgedeckt und mit einer Strafandrohung von bis zu 5 Jahren bewehrt ist. Warum man hier nochmal extra in einer Stadionverordnung regeln muss, dass nicht zu Straftaten aufgerufen werden darf, bleibt schleierhaft.

Dazu passt, dass der Entwurf des Geltungsbereiches viel zu großzügig bemessen ist. Auch der SC bestätigt, dass der Verein eine Beschränkung auf das „Stadiondreieck“ befürwortet. Auf den Flächen des Wolfsbucks und dem Campus am Flughafen ist eine zusätzliche Reglementierung in keiner Weise notwendig. Stattdessen sollte die Stadtverwaltung viel eher dafür Sorge tragen, dass ausreichen öffentliche Toiletten und Möglichkeiten zur Müllentsorgung bereitgestellt werden.

Abgesehen davon stellt eine solche Verordnung aber auch geradezu eine Einladung zur Willkür durch die Polizei dar. Nehmen wir zum Beispiel den Passus, dass eine Person, die „offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel steht“, aus dem Geltungsbereich verwiesen werden kann. Ich weiß nicht genau, wann jeder und jede einzelne von Ihnen das letzte Mal beim Fußball war, aber ich kann nicht sehen, wie die Polizei reihenweise Platzverweise an Besucherinnen und Besucher auf der Gegengerade verteilen wird, die nach dem Genuss der sechsten Halben nur noch mit Unterstützung laufen können. Dafür bietet es der Polizei dann aber eine Handhabe, um unliebsame Personen aus dem Bereich entfernen zu können, obwohl man ihnen eigentlich gar keinen konkreten Gesetzesverstoß anlasten kann.

Auch sonst enthält die Polizeiverordnung viele Punkte, die wir für falsch halten. Warum beispielsweise die Fans keine unkommerziellen Druckerzeugnisse verteilen oder Sammlungen durchführen dürfen – wo sich unsere Freiburger Fans sich doch immer wieder durch großes soziales Engagement und politische Aufklärung hervortun – ist ebenso unsinnig, wie das Verbot im Geltungsbereich sperrige Gegenstände mitzuführen. Wären es gefährliche Gegenstände, könnte ich das nachvollziehen, aber ich denke wir sollten uns einig sein, dass es schon gut wäre, wenn die Menschen im Umfeld der Stadien auch weiterhin Gehhilfen und Kinderwägen mit sich führen dürfen. Völlig unverhältnismäßig ist auch, das Werfen mit Flüssigkeiten pauschal als Ordnungswidrigkeit zu klassifizieren. Ja auch ich habe schon unerwünschte Bierduschen im Stadion abbekommen und mich nicht darüber gefreut. Das heißt dann aber noch lange nicht, dass es Sinn gemacht hätte, wenn dann eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Polizei den Block gestürmt hätte, um die Übeltäter dingfest zu machen. Ebenso wird das punktuelle Besteigen von Zäunen, das nun mal fester Bestandteil der Rituale innerhalb der Fankultur im Fußball ist, zu einem ständigen Konfliktherd zwischen Fans und Polizei werden, wenn man es nicht dem SC überlässt, sich in seiner Hausordnung gegenüber Haftungsansprüchen abzusichern und bei massiven Grenzüberschreitungen mit Ordnern einzugreifen.

Am Ende sind sich natürlich alle einig, dass es nicht nur um die Formulierungen in der Verordnung, sondern um die Umsetzungspraxis gehen wird. Deswegen ist es gut, wenn heute eine verpflichtende Überprüfung dieser Umsetzungspraxis beschlossen wird und daran auch wirklich alle betroffenen Gruppen beteiligt werden. Diese muss aber im Gemeinderat mit der Bereitschaft verbunden sein, im Zweifelsfall auch Änderungen in der Verordnung vorzunehmen. Die Evaluation darf kein so zahnloser Tiger sein, wie wir es kürzlich für die Sicherheitspartnerschaft erlebt haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.