Förderung von Clubs und Musikspielstätten bereitstellen

Gemeideratsanträge

Ergänzungsantrag zu TOP 14 Fördermaßnahmen und Mehrbedarfe für
Kultur in Freiburg G 20/259

Sehr geehrter Oberbürgermeister Martin Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen:

Der Beschlussvorlage wird folgender Punkt hinzugefügt:

3. Der Gemeinderat beschließt, analog zur Förderung von Clubs und Musikspielstätten (Drucksache G-20/179), nochmals 100.000€ für Clubs, Diskotheken und Musikspielstätten bereitzustellen. Dabei wird die Definition der förderfähigen Institutionen weiter gefasst und umfasst insbesondere auch Diskotheken und Clubs, welche nicht unter die Kulturdefinition der LiveKomm fallen.

Neben Mietkostenzuschüssen und Veranstaltungsunterstützungen sind Kosten für Antragsberatungen und -erstellungen für Fördermittel von Bund, Land und EU durch Steuerberatungen förderfähig.
Die Mittel werden 2020 bereitgestellt und nicht benötigte Mittel nach 2021 übertragen.

Begründung:

Clubs und Musikspielstätten haben seit März mit starken Umsatzeinbußen zu kämpfen. Diskotheken konnten gar keinen einzigen Tag öffnen. Eine Entspannung dieser Situation ist aktuell nicht abzusehen. Clubs und Musikspielstätten sind ein nicht zu unterschätzender kultureller Faktor für eine junge Stadt wie Freiburg. Aber auch Diskotheken stellen einen wichtigen Standortfaktor für die Studierendenstadt Freiburg dar. Ein weiteres Clubsterben würde der Attraktivität Freiburgs nachhaltig schaden.
Deshalb beantragen die unterzeichnenden Fraktionen, erneut ein Förderprogramm für Clubs- und Musikspielstätten aber auch Diskotheken aufzulegen. Entgegen des ersten Förderprogramms soll der Kreis der potenziellen Antragsteller:innen weiter gefasst werden und insbesondere auch klassische Diskotheken einschließen, die nicht unter die Definition der LiveKomm fallen.

Neben Mitkostenzuschüssen und Zuschüssen für Veranstaltungen mit Hygienekonzepten sollen auch Kosten zur Antragsstellung auf Fördergelder von Land, Bund und EU förderfähig sein. Dies umfasst insbesondere Kosten für Steuerberater:innen. Die Überbrückungshilfe des Bundes ist nur über Steuerberater beantragbar. Dazu kommt das Anträge aufgrund der Komplexität der Förderrichtlinien oft nur mit fachlicher Unterstützung erfolgsversprechend sind. So soll es gelingen, möglichst viele Fördergelder nach Freiburg zu holen. Ähnliche Fördermaßnahmen sieht beispielsweise auch die Stadt Mannheim vor.
Die Mittel sollen noch in diesem Jahr eingestellt und nach 2021 übertragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Beuter, Irene Vogel // Eine Stadt für alle

Maria Mena Sergio Pax // JUPI-Fraktion