Ergänzungsantrag zu TOP 14 Fördermaßnahmen und Mehrbedarfe für
Kultur in Freiburg G 20/259
Der Beschlussvorlage wird folgender Punkt hinzugefügt:
Der Gemeinderat beschließt, die restlichen 32.000€ aus dem letzten Clubfonds nochmal als Topf für Clubs/ Diskotheken und Spielstätten in Freiburg zu Verfügung zu stellen. Hier sollen Steuerberaterkosten geltend gemacht werden können, die dieses Jahr für die Beantragungen der Überbrückungshilfen angefallen sind.
Begründung:
Clubs und Musikspielstätten haben seit März mit starken Umsatzeinbußen zu kämpfen. Diskotheken konnten gar keinen einzigen Tag öffnen. Eine Entspannung dieser Situation ist aktuell nicht abzusehen. Clubs und Musikspielstätten sind ein nicht zu unterschätzender kultureller Faktor für eine junge Stadt wie Freiburg. Aber auch Diskotheken stellen einen wichtigen Standortfaktor für die Studierendenstadt Freiburg dar. Ein weiteres Clubsterben würde der Attraktivität Freiburgs nachhaltig schaden.
Viele Läden in Freiburg beantragten die vom Bund beschlossenen Überbrückungshilfe 1,2 und 3. Die Anträge hierfür waren nur über einen Steuerberater, Anwalt oder vereidigten Buchprüfer zu stellen.
Um die Bertreiber*innen der Freiburger Nachtgastronomie nochmals in diesen schwierigen Zeiten zu stärken beteiligt sich die Stadt Freiburg an den für die Nothilfen entstandenen Kosten.
Die Mittel sollen noch in diesem Jahr eingestellt und nach 2021 übertragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Beuter, Irene Vogel // Eine Stadt für alle
Maria Mena, Sergio Pax // JUPI-Fraktion
Dr. Johannes Gröger // Freie Wähler
Dr. Wolf-Dieter Winkler // Freiburg Lebenswert