Eine Neuaufstellung der Stadtbau ist überfällig. Die Vorlage der Stadt geht in die richtige Richtung. Insbesondere die Abkehr von der Heranführung der Mieten an den Mietspiegel und die Verlagerung mietenpolitischer Entscheidungen zurück in den Gemeinderat sind richtig. Diese Entwicklung ist u.a. ein Erfolg der Mieter*innenbewegung. Wäre der Stadtbauverkauf nicht u.a. durch „Wohnen ist Menschenrecht“ verhindert worden, hätte die Stadt ein wesentliches wohnungs- und sozialpolitisches Steuerungselement verloren.
Die Neuaufstellung ist ein wichtiger Zwischenschritt. Auch wenn die Miethöhen in Zukunft begrenzt werden, hat damit noch keine Umkehr der Entwicklungen der letzten Jahre stattgefunden. Weiterhin sind alle Mieten in der Stadt zu hoch sind, auch die der Stadtbau. Die Versorgung mit Wohnraum ist eine gemeinsame Aufgabe und ein Menschenrecht. Der kommunale Wohnungsbau muss aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Renditen und Profite mit der Miete erfordern einen landesweiten Mietendeckel.
Wir unterstützen den Einwohner*innenantrag für einen 5-jährigen Mietstopp, gerade vor dem Hintergrund, dass in Folge der Corona-Pandemie viele Menschen mit heftigen Einkommenseinbußen rechnen müssen. Zumindest erwarten wir aber eine Verlängerung auf Minimum 3 Jahre, sodass alle Mieter*innen einmal in den Genuss einer Mieterhöhungspause kommen.
Die durchschnittliche Mietobergrenze vor diesem Hintergrund auf 25% unter dem Mietspiegel festzusetzen, kann ein Zwischenschritt sein. Das passt aber nur, wenn bei der Berechnung die geförderten Mieten nicht mit einbezogen werden und somit der Gesamtdurchschnitt weiter für alle Mieter*innen verbessert wird. Die Evaluation nach 2 Jahren muss zu weiteren Miet-Entlastungen führen.
Die finanzielle Stärkung der Stadtbau über Einlagen und Grundstücke ist eine alte Forderung unserer Listen. Die übertragenen Grundstücke müssen aber vor Weiterveräußerung geschützt werden. Die Beantragung des Sozialbonus muss jederzeit möglich sein. Niemand soll mehr als 27% (statt wie von der Verwaltung vorgeschlagen 30%) vom Einkommen für Miete ausgegeben müssen, auch dann, wenn im Fall einer ggf. zu großen Wohnung kein Ersatz bereitgestellt werden kann. Das muss auch für sanierte Wohnungen aus dem Soziale Stadt-Programm gelten.
Perspektivisch wollen wir eine Stärkung der Mieter*innenmitbestimmung. Die Mieter*innen dürfen nicht nur als Nutzer*innen betrachtet werden, sondern brauchen eine aktive Rolle in der Gestaltung ihres Wohnumfelds, zum Wohl der Quartiere und der Entwicklung der Stadtbau, z.B. über Mieter*innen- und Quartiersversammlungen. Stärkung und Verankerung des Mieter*innenbeirats müssen im Gesamtkonzept der Stadtbau immer mitgedacht werden.