Mehr Öffentlichkeit in Ausschüssen

Änderungsantrag zu TOP 4: Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates (G-22/135)

Sehr geehrter Oberbürgermeister Martin Horn,
die unterzeichnenden Fraktionen beantragen eine über die in der Vorlage hinausgehende Neuregelung zur Öffentlichkeit in Ausschusssitzungen und schlagen folgende Änderung der Geschäftsordnung in der Anlage 2 zur Drucksache G-22/135 vor:

  1. § 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
    (2) Die Sitzungen der beschließenden Ausschüsse sind öffentlich. Nichtöffentlich ist zu verhandeln, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner dies erfordern. Soweit die Sitzungen der Vorberatung der Beschlussfassung des Gemeinderats dienen, sind sie in der Regel nichtöffentlich Vorberatungen können in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung erfolgen; Tagesordnungspunkte, an denen die Gesamtheit der Einwohner in besonderem Maße interessiert ist und die in breiten Kreisen der Bürgerschaft diskutiert werden, sollen in öffentlicher Sitzung beraten werden.
  2. § 21 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
    (1) Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind öffentlich. sind in der Regel nichtöffentlich können öffentlich oder nichtöffentlich durchgeführt werden. § 20 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Begründung:
Öffentlichkeit und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen sind wichtige Elemente einer lebendigen Demokratie. Es ist daher auch wichtig, dass die Öffentlichkeit die Chance hat, Debatten des Gemeinderates von Anfang an nachzuvollziehen. Eine nichtöffentliche Vorberatung sollte sich daher auf die in der Gemeindeordnung vorgegebenen Notwendigkeiten beschränken.

Mit freundlichen Grüßen
Simon Sumbert
Fraktionsvorsitzender JUPI
Simon Waldenspuhl
stellv. Fraktionsvorsitzender JUPI
Lina Wiemer-Cialowicz
Fraktionsvorsitzende Eine Stadt für alle
Irene Vogel
stellv. Fraktionsvorsitzende Eine Stadt für alle
Prof. Günter Rausch
Stadtrat Eine Stadt für alle
Sascha Fiek
Fraktionsvorsitzender FDP/BfF