Soziale Abfederung der Folgen der Energiekrise

Antrag DS G-22/220, hier: Energiesparmaßnahmen städtischer Ämter und Gesellschaften sowie Instrumente zur sozialen Abfederung der Folgen der Energiekrise (Antrag der CDU vom 12.07.2022 und interfraktioneller Antrag vom 26.07.2022)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die unterzeichnenden Gemeinderät:innen und Fraktionen beantragen:

  1. Die zeitnahe Neuaufsetzung der Drucksache G-22/220 im Gemeinderat im 1. Quartal 2023, bzw. des Teils der Drucksache, der sich auf den interfraktionellen Ergänzungsantrag zu DRUCKSACHE G-22/058 bezieht, hier: 1. Finanzbericht 2022, hier: Soziale Folgen der Energiekostenkrise kommunal abfedern.
  2. Zeitnahe Aufsetzung der Thematik im Sozialausschuss.
  3. eine Überarbeitung der Vorlage, inkl. potenzieller finanzieller städtischer Mittelbedarfe und Bertroffenenzahlen, vor dem Hintergrund der dann bestehenden bzw. realisierten Förderkulisse des Bundes, sowohl im Hinblick auf gesellschaftliche Institutionen (Soziale, Kultur, Sport, Bildung usw.) als auch auf Privatpersonen mit geringem Einkommen.

So zu prüfen sind aus dem interfraktionellen Ergänzungsantrag die Punkte:

  1. Energiekosten-Unterstützung freier Träger: Einrichtung eines Sonderfonds „Ausgleich von Energiekostensteigerung und Preissteigerung für die antragsberechtigten Zuschussempfänger der Stadt“
  2. Härtefall-Unterstützung von Privatpersonen: Einrichtung eines Sonderfonds „Überbrückungshilfe zur Verhinderung von Gas-/Stromsperren für Privathaushalte“
  3. Allgemeine Unterstützung von geringverdienenden Privatpersonen: Einrichtung eines städtischen Stromkostenzuschusses in Höhe von bis zu 50 Euro bei Ein- und Zweipersonenhaushalten und mit bis zu 100 Euro bei Haushalten ab drei Personen. Analog zum Modell der Stadt München.

Vgl. dazu städtischer Stromkostenzuschuss der Stadt München, https://stadt.muenchen.de/service/info/stromkostenzuschuss/10338525/n0/

Begründung:
Die vorliegende Drucksache hat die Mittelbedarfe für die angefragten Maßnahmen bisher nicht dargestellt. Eine solche Darstellung ist für die weitere Entscheidungsfindung jedoch notwendig.

Zudem ist die tatsächliche Wirksamkeit der vom Bund beschlossenen Maßnahmen aus diesem Themenkreis bisher nicht einschätzbar. Die Einführung der Bürger:innengeld ist derzeit Streitthema in der Koalition und ggf. auch im Bundesrat. Ein Bedarf an zusätzlichen Mitteln in Sachen Energiekostensteigerung für Vereine, Institutionen und städtische Zuschussempfänger:innen wurde zuletzt vom Sportkreis aber auch von Finanzbürgermeister Breiter in den Raum gestellt.

Die im Antrag aufgeführten drei sehr unterschiedlichen Maßnahmen bedürfen demnach in jedem Fall einer fortgesetzten politischen Bewertung und Debatte. Diese sollte im 1. Quartal 2023 vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse und auf Basis belastbarer Zahlen und ggf. Mittelbedarfe fortgesetzt werden.

Die unterzeichnenden Stadträt:innen und Fraktionen:

Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende, EINE STADT FÜR ALLE
Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender, EINE STADT FÜR ALLE
Irene Vogel, Stellv. Fraktionsvorsitzende, EINE STADT FÜR ALLE

Julia Söhne, Fraktionsvorsitzende, SPD/Kulturliste
Karin Seebacher, Stadträtin, SPD/Kulturliste