Monikas Rede zur sozialen Erhaltungssatzung Stühlinger

Portrait Monika Stein

Herr Oberbürgermeister, liebe Anwesende, dies ist eine erfreuliche Vorlage, die wir hier beschließen werden! Schon in den vergangenen Jahren haben die Mitglieder unserer Fraktion für eine soziale Erhaltungssatzung für den Stühlinger gekämpft.

Warum wir vergeblich gekämpft haben, hat Stadtrat Simms von Bündnis 90/Die Grünen gerade noch einmal begründet. Es ist schön, dass auch die größte Fraktion im Gemeinderat jetzt von der Maßnahme der sozialen Erhaltungssatzung überzeugt ist! Von daher ist es selbst-verständlich, dass wir der Vorlage, die eher zu spät als zu früh kommt, einhellig zu-stimmen werden. Die Erhaltungssatzung kommt auch jetzt schon sehr spät, da bereits Verdrängungseffekte zum Tragen gekommen sind. Und da dies so ist, wollen wir auch nicht, dass diese soziale Erhaltungssatzung noch weiter hinausgezögert wird. Unsere Fraktionsgemeinschaft will verhindern, dass im Stühlinger – übrigens auch in der gesamten Stadt – nach und nach Altmieterinnen vertrieben und nur noch zahlungskräftige neue Mieterinnen angenommen werden oder, wie wir auch beobachten konnten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt wer-den. Ich möchte an dieser Stelle anfügen, dass ich seit 23 Jahren im Stühlinger lebe und in den letzten Jahren die Umwandlung bisher bezahlbarer Mietwohnungen in teure Mietwohnungen oder Ferienwohnungen bzw. Eigentumswohnungen in großem Stil in den Straßen des Stühlinger beobachten konnte.

Es ist allerhöchste Zeit, dass Stadtverwaltung und Gemeinderat diese Entwicklung endlich stoppen!

Wir hoffen sehr und sind zuversichtlich, dass durch die näheren Untersuchungen das Gebiet für die soziale Erhaltungssatzung noch vergrößert wird im Vergleich zu dem, was wir heute beschließen. Denn wir sind überzeugt, dass in deutlich größerem Gebiet im Stühlinger eine soziale Erhaltungssatzung notwendig ist.

Was haben wir denn dagegen, dass Wohnungen mit Balkonen versehen werden? Nach den vorliegenden Informationen sind bereits (zum Teil sehr große) Balkone vorhanden, so dass der Bau von Balkonen keine gerechtfertigte Maßnahme sein kann. Stattdessen besteht die deutliche Gefahr, dass es darum geht, in Einklang mit dem Mietspiegel deutlich höhere Mieten verlangen zu können. Wenn diese Balkone mit Gittern verschlossen werden, wenn die Mieter*innen den Balkon nicht zahlen – können oder wollen, haben wir in der Unterwiehre vor einigen Jahren sehen können, dass Wohnungen deshalb unwirtlich und dunkel waren.

Wenn im Altbau saniert wird, was aus Sicht des Klimaschutzes meist sehr sinnvoll und dafür begrüßenswert ist, ist uns wichtig, dass keinesfalls in diesem Zuge Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden und dass die geringeren Energiekosten nach der Sanierung zu keiner Steigerung der Warmmiete führen dürfen.

Barrierefreiheit ist erstrebenswert, es nützt aber nichts, Aufzüge einzubauen, die die Mieten in die Höhe treiben können, wenn die Wohnungen in ihrem Inneren nicht barrierefrei sind. Das müsste nachgewiesen werden, nur dann ist ein Aufzug ein Beitrag zur Barrierefreiheit. So aber besteht der Verdacht, dass es eine Maßnahme ist, um höhere Mieten kassieren zu können und dass es eben nicht um das Wohl der Mieter*innen geht.

Wir glauben auch, dass die Gegenargumente, die vorgebracht werden, tatsächlich nicht dazu führen dürfen, dass wir die Mieter*innen der betroffenen Gebiete im Stühlinger der Macht des Marktes überlassen werden.

[Gehalten in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019]