Mustergeschäftsordnung für Sanierungsbeiräte verbessern

Gemeideratsanträge

Änderungsantrag zur Anlage 1 (Mustersatzung) in zur Drucksachen G-22/036, hier: Umgang mit dem Antrag auf Änderung der Hauptsatzung in Angelegenheiten der Freiburger Stadtbau nach §34 Abs. 1 Satz 4 GemO und Sanierungsbeirat Weingarten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die unterzeichnenden Fraktionen stellen folgenden Antrag:

Die Mustergeschäftsordnung für Sanierungsbeiräte, gemäß Anlage 1 zur Drucksache G-22/036, wird wie folgt modifiziert:

  1. In §1 wird folgender neuer Absatz 4 hinzugefügt:

„(4) Mit Einrichtung des Sanierungsbeirats gibt sich der Sanierungsbeirat eine Geschäftsordnung auf Basis der im Gemeinderat beschlossenen Mustergeschäftsordnung, an der, mit Einrichtung des Sanierungsbeirats, nach Debatte und durch mehrheitliche Beschlussfassung des Gremiums, noch Änderungen vorgenommen werden können.“

  1. In §2 wird Absatz 2 gestrichen und wie folgt formuliert:

„(2) Stimmberechtigte Mitglieder sind zentrale Akteur_innen aus dem Sanierungsgebiet, welche die Interessen der im Sanierungsgebiet lebenden Menschenadäquat vertreten können. Dazu zählen in der Regel: Vertretungen der Bewohnerschaft, darunter Mieter_innen und Eigentümer_innen, wenn vorhanden, die zuständigen Mieter_innenvertretungen der beteiligten Wohnungsgesellschaften (bei der FSB der Mieter_innenbeirat), Bürgervereine, Vertretungen aus Vereinen und sozialen Einrichtungen, Vertretungen der Gemeinderatsfraktionen sowie der/die Sozialbürgermeister_in.“

  1. In §2 wird folgender neuer Absatz 5 hinzugefügt:

„(5) Der Vorschlag zur Zusammensetzung des Sanierungsbeirats wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung und ggf. Veränderung vorgelegt.“

  1. In §4 wird Absatz 4 gestrichen und wie folgt formuliert:

„(4) Die Sitzungsergebnisse werden durch das Dezernats des/der Sozialbürgermeister_in protokolliert. Die Protokollierung kann auf den/die Sanierungsträger_in delegiert werden, vor der Freigabe des Protokolls erfolgt in diesem Fall eine kritische Durchsicht durch das Dezernat des/der Sozialbürgermeisters/-in. Dokumente und Stellungnahmen einzelner Akteure und Mitglieder des Sanierungsbeirats werden dem Protokoll angefügt. Aus dem Protokoll sollen divergierenden Positionen, Meinungsunterschiede und offene Fragen der verschiedenen Akteure zur weiteren Bearbeitung klar hervorgehen. Die Protokolle des Sanierungsbeirats werden zeitnah veröffentlicht und allen Mitgliedern des Sanierungsbeirats zur Verfügung gestellt.“

  1. In §5 wird der zweite Spiegelstrich gestrichen und wie folgt formuliert:

„• Nach dem entsprechenden Beschluss des FSB-Bauausschussgremiums erfolgt die anschließende Vorstellung in der Sanierungsbeiratssitzung, die durch das Dezernat III der Stadt Freiburg einberufen wird. Der Tagesordnungspunkt wird öffentlich im Kreise der Mitglieder des Sanierungsbeirates beraten. Parallel erfolgt eine Information der Mieter_innen der betroffenen Liegenschaft durch die FSB, mit dem Hinweis, dass eine ergebnisoffene Beratung des entsprechenden Sachverhalts im Sanierungsbeirat öffentlich zu einem bestimmten Termin angesetzt ist.“

Begründung: Eine Information der Mieter_innen muss den zeitlichen Ablauf der Debatte und dessen – an dieser Stelle – noch ergebnisoffenen Abschluss transparent darstellen und darf nicht den Eindruck erwecken, dass etwaige Beschlüsse schon gefasst sind.

  1. In §6 wird Absatz 1 gestrichen und wie folgt formuliert:

„(1) Der Sanierungsbeirat ist kein Gremium, das verbindlich Entscheidungen treffen kann, er kann allerdings Empfehlungen abgeben und hierzu Beschlüsse fassen. Es obliegt dem Sanierungsbeirat, ob durch Mehrheitsbeschluss eine Empfehlung des Gesamtgremiums abgegeben werden soll oder ob der Sanierungsbeirat ein geteiltes Votum, z.B. als Mehrheits- und Minderheitsvotum, abgeben will. Dem jeweiligen Entscheidungsgremium werden die wichtigsten Argumentationslinien des Sanierungsbeirates vorgetragen.“

Übergeordnete Begründung: Debatten und Themen, die in der Sanierungsbeiratssitzung aufkommen, müssen dem interessierten Umfeld transparent dargelegt werden. Eine enge Protollführung ist für strukturiertes Arbeiten aller Beteiligten und zur Vorbereitung der jeweils kommenden Sanierungsbeiratssitzung sehr wichtig. Die hier gemachten Änderungsvorschläge an der Mustersatzung sollen das gewährleisten.
Die unterzeichnenden Stadträt:innen und Fraktionen:

Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende (Eine Stadt für alle)
Gregor Mohlberg, Stadtrat (Eine Stadt für alle)

Julia Söhne, Fraktionsvorsitzende (SPD/Kulturliste)
Walter Krögner, Stadtrat (SPD/Kulturliste)

Simon Sumbert, Fraktionsvorsitzender (JUPI)
Ramon Kathrein, Stadtrat (JUPI)