Notwendigkeit für Soziale Erhaltungssatzung – Konkretes Fallbeispiel

„Da sind wir weit weg vom Erhalt des Milieus“ – Konkretes Fallbeispiel zeigt Notwendigkeit für Soziale Erhaltungssatzung auf

Die Fraktionsgemeinschaft EINE STADT FÜR ALLE sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass in Freiburg weiterhin ein dringender Nachholbedarf für soziale Erhaltungssatzungen besteht.

Am 17. September 2019 hat der Gemeinderat mehrheitlich, Gegenstimmen kamen unter anderem von der AfD, den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung im Stühlinger beschlossen, der unter anderem das 7-stöckige Gebäude an der Ecke Breisacher Straße/Hohenzollernstraße einschließt.

Wie wichtig dies war zeigt sich daran, dass der Eigentümer dieses Gebäudes eine aufwändige Sanierung plant, die nach den eigenen Worten des Eigentümers „so teuer“ sei, dass die Verdrängung der ansässigen Bewohner*innen zwangsläufige Folge wäre. Der Eigentümer selber sagt: »da sind wir weit weg vom Erhalt des Milieus«. Das Projekt müsse sich „auch wirtschaftlich rechnen“ (alle Zitate Badische Zeitung, 8.2.2020, S. 33).

Dieses „Milieu“, nämlich die dort wohnenden Mieter*innen, haben aus der Badischen Zeitung davon erfahren, was mit ihrem Haus geplant ist. In dem Haus wohnen teilweise Mietparteien seit Jahrzehnten. Wenn sie ihre Wohnungen verlieren, haben sie in Freiburg kaum eine Chance, eine Ersatzwohnung zu finden.

Die Fraktionsgemeinschaft EINE STADT FÜR ALLE wird sich weiterhin darum bemühen, eine Vertreibung von Altmieter*innen durch die Umlage hoher Sanierungskosten auf die Miete mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verhindern -soziale Erhaltungssatzungen sind ein wichtiger Schritt dafür.