Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
als relativ kleine Fraktion sind wir heute ein bisschen stolz – stolz auf die Umsetzung der Meldeplattform für Mietwucher und Leerstand, die wir Anfang letzten Jahre hier im Gemeinderat erfolgreich beantragt hatten. Seit über zwei Jahren sind wir bereits an diesem Thema dran.
Wenn morgen die Plattform freigeschaltet wird, dann ist das ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter dieser Stadt. Denn für den illegalen Umgang mit Eigentum werden die Spielräume enger. Das Melden und Verhängen von Bußgeldern wird den Druck hier erhöhen. Für die Verwaltung wird das strukturierte Bearbeiten und Verfolgen einfacher. Und auch für uns als Gemeinderat wird der Umgang mit solchen Meldungen besser nachvollziehbar.
Aber an dieser Stelle, sagen wir aber auch klar: Entscheidend ist, dass die Verwaltung dafür auch die personellen Ressourcen bereitstellt. Eine Plattform allein reicht nicht – sie muss auch personell untersetzt werden um Ergebnisse und Durchsetzungserfolge zu liefern. Ein Blick nach Frankfurt macht das deutlich. Und wir sind an dieser Stelle auch sehr froh, dass sich unsere Verwaltung dort informieren und mit den Kolleg:innen austauschen will.
Klar ist, diese Meldeplattform ist kein Gamechanger im Hinblick auf ein großes Mehr an bezahlbarem Mietwohnraum. Aber sie ist eine klare Ansage gegenüber Vermieterinnen und Vermietern, die aus der Wohnungsnot ein profitables Geschäft gemacht haben. Und sie ist eine Kampfansage gegen den illegalen Umgang mit Eigentum.
Die Stärkung des Ordnungsrechts gegenüber illegalem Umgang mit Wohneigentum ist ein großes Thema in unserer Fraktion. Der Aufsetzungsantrag, den wir dazu gestellt haben, wurde von der Verwaltung aufgegriffen, und wir werden uns dazu bald auch in den Gemeinderatsgremien austauschen.
Aus unserer Sicht muss der Staat – und muss die Stadt – ihre Samthandschuhe endlich ausziehen. Sich auf einem Wild-West-Wohnungsmarkt klar an die Seite der Benachteiligten und Schwächeren stellen. Und die vorhandenen Gesetze im Sinne der Mieterinnen und Mieter auslegen und anwenden.
Es kann nicht sein, dass ein Schweizer Investor – ungestraft – seine Mieterinnen und Mieter mitten im Winter wochenlang und möglicherweise vorsätzlich ohne Heizung lässt. Und es kann nicht sein, dass ein Eigentümer in Opfingen eine alte Immobilie zu Höchstpreisen an geflüchtete Familien vermietet, überbelegt – und keine Brandmelder installiert und keine Fluchtwege auszeichnet.
An dieser Stelle sind wir dankbar gegenüber den Vätern und Müttern des Grundgesetzes. Hier steht in Artikel 14, Absatz 2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Dieser Grundsatz muss heute ganz klar zum Schutz der Mieterinnen und Mieter ausgelegt werden.
Und auch der nächste Absatz ist interessant und wichtig. Absatz 3: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Wohlgemerkt – eine Enteignung mit Entschädigung. Also eine Vergesellschaftung.
Auf Wunsch der Immobilienlobby und der Bundesregierung soll dieser wichtige Absatz künftig nicht mehr für Wohnraum gelten. Auch das können und werden wir nicht zulassen. Es ist schlicht grundgesetzwidrig.
Herr Oberbürgermeister, Max Reimann – damals Mitglied des Parlamentarischen Rats, der das Grundgesetz erarbeitet hat und damals auch Abgeordneter der KPD – sagte einmal sinngemäß: Er stimme dem Grundgesetz nicht in allem zu, aber am Ende werden es die Linken sein, die es verteidigen.
Ich danke Ihnen.