Solaranlagen trotz Erhaltungssatzung erlauben

Gemeideratsanträge

Änderungsantrag zu G-19/227, Städtebauliche Erhaltungssatzung „Waldsee“ hier: § 4 Genehmigungspflicht, Absatz 2b

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

die unterzeichnende Fraktion beantragt aus Gründen des Klimaschutzes §4 2.b des Satzungstextes der städtebaulichen Erhaltungssatzung ‚Waldsee‘ zu ändern in:

„Das Anbringen einer Solaranlage, soweit diese Anlage die Höhe von 20 cm gem. § 3 Nr. 4 nicht überschreitet.“

Begründung: erfolgt mündlich

Mit freundlichen Grüßen

StRin Lina Wiemer-Cialowicz (Eine Stadt für alle)
StR Michel Moos (Eine Stadt für alle)