Ergänzungsantrag zu TOP 13: Neue Sondernutzungsrichtlinien für die Innenstadt (G-23/219)
Sehr geehrter Oberbürgermeister Martin Horn,
die unterzeichnenden Fraktionen beantragen die Änderung des Beschlussantrags in Ziffer 1 mit folgender Formulierung:
- Der Gemeinderat beschließt die Sondernutzungsrichtlinien für die Innenstadt der Stadt Freiburg i. Br. gemäß der Anlage mit folgenden Änderungen ebendieser Anlage:
a. Änderung unter 2.2.1: „Eine Nutzung über dem Bächle ist nur temporär (max. 3 Tage) und in Ausnahmefällen (z.B. anlässlich einer Veranstaltung) zulässig. Bei längerer Nutzung der Bächle ist eine ertastbare Umführung der Bereiche zu gewährleisten.
b. Änderung unter 2.2.2: Auf dem Boden abgestellte, in die Höhe ragende Sondernutzungen (z. B. Werbeträger in Form von Aufstellern, Postkartenständer oder sonstige Warenauslagen) sollen insgesamt bis zum Boden herunterreichen. Alternativ dürfen Teile dieser Sondernutzungen, die
nicht bis zum Boden herunterreichen, höchstens 0,05 m über dem Boden enden oder müssen in höchstens 0,05 m Höhe über eine Tastleiste verfügen (sog. Unterlaufschutz). Für Tische und Stühle auf gastronomischen Freisitzflächen gilt dies nicht. Es wird empfohlen gastronomische Freisitzflächen durch am Boden ertastbare Elemente (Bsp. Blumenkästen) abzutrennen.
Begründung:
Die hier beantragten Änderungen gehen auf die Stellungnahme des Behindertenbeirats zurück.
Zudem ist den unterzeichnenden Fraktionen wichtig, die Barrierefreiheit nicht zu sehr einzuschränken. So können zum Beispiel ertastbare Umführungen und Abtrennungen hilfreich sein, um sowohl Gastronomie als auch Barrierefreiheit gewährleisten zu können, sofern diese keine Stolperfallen darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Mohlberg, Anne Reyers // Eine Stadt für alle
Ramon Kathrein // JUPI
Karim Saleh, Timothy Simms // Grüne
Julia Söhne, Ludwig Striet, Karin Seebacher, Ismael Hares // SPD/Kulturliste