„Mindestentgelte bei städtischen Vergaben, Drucksache G-23/144
(Antrag nach § 34 Gemeindeordnung der SPD/Kulturliste vom 16.12.2022)“
hier: Interfraktioneller Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Gemeinderates am 28.11.2023
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
die unterzeichnenden Fraktionen beantragen folgende Änderung an der Informationsdrucksache G-23/144:
- Der Ergebnisteil wird um folgenden Beschlussantrag mit Ziffer 1 ergänzt:
„1. Die Stadt Freiburg soll sich dafür einsetzen, dass die Landesregierung bei der anstehenden Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LMTG) den Kommunen eine Übertragung der Kontrollrechte ermöglicht, sodass die Kontrolle der Tariftreue zukünftig auch durch die Tarifpartner (Gewerkschaften, Arbeitnehmer_innen usw.) erfolgen kann.“
- Der Ergebnisteil wird um folgenden Beschlussantrag mit Ziffer 2 ergänzt:
„2. Sofern eine Novellierung von Seiten des Landes neue Spielräume eröffnet, soll der Gemeinderat informiert und ein möglicher Mittelbedarf in Absprache mit dem DGB und der Handwerkskammer dargelegt werden, um eine externe Kontrollinstanz einzusetzen.“
Begründung
Die Stadt Freiburg gewährleistet bei den eigenen Beschäftigten eine Bezahlung nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen bzw. den Vorgaben der beamtenrechtlichen Besoldung. Diese sogenannte Tariftreue (Einhaltung des LTGM) sollte unweigerlich auch für städtische Gesellschaften gelten. Zwar sind Verstöße gegen Mindestentgeltbestimmungen bei Geschäftspartner_innen der städtischen Gesellschaften offiziell nicht bekannt, allerdings – so wird in der vorliegenden Drucksache dargestellt – werden beispielsweise auch keine Lohnprüfungen nach dem LTGM vorgenommen.
Wir wissen aber aus vielen Gesprächen mit Gewerkschaften und Arbeitern, dass es Subunternehmer_innen gibt, die Aufträge für städtische Gesellschaften ausführen und eben keine Tariflöhne ausbezahlen. Aus unserer Sicht trägt die Stadt hier eine große gesellschaftliche Verantwortung. So sind in erster Linie die Menschen zu schützen, die unter diesen Bedingungen leiden. Denn Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung benachteiligen nicht nur das ehrliche Handwerk, sondern führen auch zu prekären Lebensverhältnissen und letztlich zu Altersarmut und müssen vehement bekämpft werden.
Es geht aber auch darum, dass die Nichteinhaltung der Tariftreue zu Ausfällen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Milliardenhöhe beitragen. Daher begrüßen wir die in der Vorlage G-23/144 genannten Vorschläge zur Verbesserung der Einhaltung der Tariftreue. Wir sehen aber auch, dass eine unabhängige Kontrollinstanz, die unangekündigt vor Ort Kontrollen durchführt, Schwarzarbeit und Verstöße gegen die Tariftreue besser aufdecken kann. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass die Einhaltung der Tariftreue zukünftig rechtssicher auch mithilfe der Tarifpartner kontrolliert werden kann – beispielsweise in Form einer unabhängigen, externen Kommission nach dem Schweizer Modell.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Söhne, SPD/Kulturliste
Walter Krögner, SPD/Kulturliste
Günter Rausch, Stadtrat, EINE STADT FÜR ALLE
Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE