Wohngeld und sog. Annex-Leistungen

Anfrage nach §24 GemO zu Sachfragen außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Martin Horn,

im Nachgang zu unserem Antrag vom 18.04.2023, den Sie mit Schreiben vom 27.04.02023 beantwortet haben, bitten wir um eine aktualisierte Berichterstattung in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses am 18.04.2024. Im Vorfeld bitten wir um eine schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele noch nicht beschiedene Anträge auf Wohngeld liegen aus den Jahren 2021, 2022, 2023 und aus 2024 aktuell vor?
    1. Ist es gewährleistet, dass alle eingehenden Anträge ungeachtet der Vollständigkeit der Unterlagen unverzüglich einen Eingangsstempel erhalten?
  2. Inwieweit konnten die Maßnahmen der Umstrukturierung (Dezernatswechsel, Schließzeiten zur Aufarbeitung der Aktenberge, Einstellung von Hilfskräften, etc.) Wirkungen erzielen? Was wirkte wie? Welche weiteren Veränderungen zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung sind beabsichtigt, um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen?
  3. Wie häufig wurde von der gesetzlichen Möglichkeit, im Einzelfall den Bewilligungszeitraum auf 24 Monate zu verlängern, Gebrauch gemacht? Ist es vorgesehen, grundsätzlich alle Bescheide auf 24 Monate zu bewilligen?
  4. Wie viele Mitarbeitende (Stellen in Vollzeitäquivalenten) stehen der Wohngeldstelle aktuell für die Antragsbearbeitung zur Verfügung?  Wie viele dieser Stellen davon sind inzwischen besetzt? Wie viele neue Mitarbeitende befinden sich noch in Einarbeitung? Reicht die Zahl der bewilligten Stellen aus, um alle vorliegenden Anträge auf Wohngeld sowie der Anträge auf Annexleistungen zeitnah zu bescheiden?
  5. Welche zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen für finanziell benachteiligte Menschen (Annex-Leistungen) sind vom Wohngeldbescheid abhängig? Wie viele Wohngeldempfänger_innen beziehen neben dem Wohngeld noch Annex-Leistungen? Bitte nach Leistungsart aufgliedern.
  6. Inwiefern ist es gewährleistet, dass alle Menschen, deren Anträge – warum auch immer – über längere Zeit noch nicht abschließend bearbeitet wurden, auch rückwirkend diese Annex-Leistungen vollumfänglich erhalten? Wie wird dies beispielsweise beim Sozialticket geregelt? Viele Menschen werden wichtige Fahrten einfach nicht gemacht haben können, weil sie das Geld dafür nicht hatten. Nicht minder problematisch ist es bei den Bildungs- und Teilhabescheinen: Wie wird das in Hinblick z.B. auf notwendige und bewilligte, aber mangels Geldes nicht erfolgte, Nachhilfestunden geregelt? Ähnliches gilt für die Familienkarte.
  7. Wäre es hilfreich, wenn zumindest diese Annex-Leistungen, die auf der Grundlage von Gemeinderatsbeschlüssen gewährleistet werden, an die Bemessungsgrundlagen der Wohngeldleistungen anzupassen, damit keine Mehrfachprüfungen notwendig sind? Könnte dies nicht zu einer deutlichen Entbürokratisierung und Beschleunigung führen?
  8. Gibt es Überlegungen der Stadt, Annex-Leistungen von der Bewilligung der Wohngeldbescheide zu entkoppeln und zumindest befristet (für 1 oder 2 Monate) schon vorab zu gewähren, wenn eine Antragstellung nachweislich erfolgt ist?
    1. Wenn Nein, was spricht dagegen? 
  9. In Ihrem oben genannten Schreiben heißt es: „Ein Schreiben des Oberbürgermeisters an das Bundesministerium für Wohnen und Stadtentwicklung, in dem eine mehrsprachige Ausgestaltung der vom Bund bereitgestellten Informationen gefordert wird, wird zum aktuellen Zeitpunkt verwaltungsintern abgestimmt. Über die Antwort des Ministeriums wird unaufgefordert berichtet.“ Können Sie uns bitte eine Kopie dieser Schriftstücke zukommen lassen?

Wir bedanken uns sehr für Ihre Mühen.

Mit freundlichen Grüßen

Lina Wiemer-Cialowicz, Fraktionsvorsitzende

Günter Rausch, Stadtrat

Irene Vogel, Stv. Fraktionsvorsitzende