Wuchermieten-Tricks stoppen – Anfrage nach §24 GemO

Anfragen & Antworten

Mietspiegel-Neuerstellung und Regelungen zur Vermietung von Mehrzimmerwohnungen über überteuerte Einzelzimmervermietung – Anfrage nach §24 GemO zu Sachfragen außerhalb von Sitzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Martin Horn,
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Debatte um die Neuerstellung des Mietspiegels in der GR-Sitzung vom 10.12.2019 und vor dem Hintergrund von Bürger:innen-Anfragen zum Themenbereich „Vermietung von Mehrzimmerwohnungen über überteuerte Einzelzimmervermietung“ stellen sich unserer Fraktionsgemeinschaft einige Fragen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den interfraktionellen Antrag zur oben genannten GR-Sitzung. Der Antrag wurde von der Verwaltung übernommen.

Hier heißt es in den Punkten a), b) und c):

„a) Die Stadt wendet sich schriftlich, mit der Bitte um Stellungnahme, an die Bundesregierung, deren zuständiges Ministerium sowie die dafür zuständigen Ausschüsse des Bundestags und deren Mitglieder und drängt hier auf eine Streichung eines zeitlich begrenzten Betrachtungszeitraums (derzeit von 6 Jahren) und stattdessen die Einbeziehung aller gezahlten Mieten in die Ermittlung der jeweiligen Vergleichsmieten;

b) fordert, dass der Mietspiegel in der Form weiterentwickelt wird, dass eine Einzelzimmervermietung in normalen Wohnhäusern und Mehrzimmer-Wohnungen durch den Mietspiegel erfasst wird und dem Missbrauch, der durch die vorhandene Regelungslücke entsteht und praktiziert wird, Einhalt geboten wird;

und c) bringt diese Fragestellungen auch in den Gremien des Deutschen Städtetags in die Debatte und etwaige Beschlussfassungen ein.

Unsere Fragen dazu:

  1. Gibt es im Bezug auf den Punkt a) bereits eine Antwort der Bundesregierung und der zuständigen Ministerien? Wenn ja, wie fällt diese aus?
  2. Wurde der Punkt b) in der Neuerstellung des Mietspiegels berücksichtigt? Wenn nein, gibt es seitens der Stadt dazu eine rechtliche Begründung und vor allem eine Idee, wie das Problem anderweitig gelöst werden kann? Fällt diese Vermietungsart ggf. in den Bereich einer gewerblichen Vermietungsart und berührt damit ggf. das Zweckentfremdungsverbot?
  3. Gibt es in Bezug auf den Punkt c) bereits eine konkrete Initiative und wenn ja, wie stellt sich diese zum aktuellen Zeitpunkt dar?

Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank

Gez. Monika Stein
Co-Fraktionsvorsitzende

Gez. Gregor Mohlberg
Stadtrat