Ein Jahr Aufschub fürs Metzgergrün

Absetzungsantrag zu TOP 19, Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften ‚Im Metzgergrün‘, Plan-Nr. 5-120 (Stühlinger) a) Entscheidung über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss, Drucksache G-22/063 der Sitzung des Gemeinderats am 12.07.2022

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Eine Stadt für alle beantragt, den Tagesordnungspunkt 19 „Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften ‚Im Metzgergrün‘, Plan-Nr. 5-120 (Stühlinger) a) Entscheidung über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss“ von der Tagesordnung der Gemeinderatsitzung am 12. Juli 2022 abzusetzen.

Begründung:

Wir beabsichtigen mit der Absetzung zu ermöglichen, dass die Umsetzung der dem 1. Bauabschnitt nachfolgenden Bauabschnitte im Plangebiet 5-120 mit einem einjährigen Moratorium belegt werden können, um dann vor dem Hintergrund der aktuellen sozialen, energie- und baupreislichen Entwicklungen eine erneute Einschätzung und Entscheidung zum Fortgang des Gesamtprojekts „Im Metzgergrün“ im Gemeinderat vornehmen zu können. Die planmäßige Umsetzung des bereits begonnenen 1. Bauabschnitts bliebe davon unberührt.

Die aktuellen sozialpolitischen Entwicklungen sowie die unklaren energie- und baupreislichen Entwicklungen erfordern eine Neubewertung des Abbruchs von Einfachwohnraum und den damit verbundenen Wegfall sehr preiswerter Mieten. Es ist zu befürchten, dass vor dem Hintergrund dieser neuen Entwicklungen eine sozial verträgliche Mietpreisentwicklung gemäß der finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewohner:innen des Quartiers nicht abgesichert werden kann. Dies war jedoch bislang ein wichtiger Argumentationsaspekt für grundlegende Entscheidungen in diesem Bauprojekt.

Während des Moratoriums sollte ferner eine ökologische Bilanz erstellt werden, die die kumulierten Aufwände an Primärenergie und Ressourcen darstellt, die erforderlich wären, um die Gebäude abzureißen, den Abraum zu entsorgen und den Neubau – einschließlich der Baustoffe und Bauteile („graue Energie“) – zu realisieren. Wichtig ist auch eine Darstellung der nunmehr anfallenden voraussichtlichen Kosten, um aus diesem Wohngebiet eine geeignete Baufläche werden zu lassen. Hierzu zählen z.B. auch die Kosten für das Umzugsmanagement.

Mit freundlichen Grüßen

Lina Wiemer-Cialowicz, Fraktionsvorsitzende
Irene Vogel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Prof. Dr. Günter Rausch, Stadtrat