Änderungsantrag zu TOP 7: Fahrplan Impulse Schulische Inklusion

Gemeideratsanträge

Sehr geehrter Oberbürgermeister Martin Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen folgende Ergänzung zum Beschlussantrag:

Punkt 2 (neu einfügen, Anpassung nachfolgender Nummerierungen):
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Arbeitskreises Arbeit, Bildung und Kultur des Behindertenbeirats zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, neben den Elternvertretungen der SBBZ auch die Initiative „Eltern für Inklusion, Regio Freiburg“ miteinzubeziehen sowie folgende Änderungen im Fahrplan für schulische Inklusion (Anlage 3) aufzunehmen:
1.
„Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sind integraler Bestandteil eines Bildungssystems, das personenorientierte Bildungsprozesse eröffnet und somit zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe befähigt.“
ändern in:
„Sonderpädagogische Kompetenz ist integraler Bestandteil eines Bildungssystems, das personenorientierte Bildungsprozesse eröffnet und somit zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe befähigt.“
Änderung unter 2.5:
„Diese oftmals auch als Außenklassen bezeichneten und schon lange praktizierten Kooperationsformen eröffnen gemeinsames Lernen, lassen getrennte Lernprozesse zu und fördern in und außerhalb des Klassenzimmers das gemeinsame Begegnen und Ausgestalten des schulischen Alltags“
ändern zu:
„Diese oftmals auch als Außenklassen bezeichneten und schon lange praktizierten Kooperationsformen eröffnen erste Schritte in Richtung eines gemeinsamen Lernens und fördern in und außerhalb des Klassenzimmers das gemeinsame Begegnen und Ausgestalten des schulischen Alltags“

Begründung:
Für die Begründung wird auf die Stellungnahme des Arbeitskreises Arbeit, Bildung und Kultur des Behindertenbeirats verwiesen:
„Das Zielbild beinhaltet folgende Aussage: „Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sind integraler Bestandteil eines Bildungssystems, das personenorientierte Bildungsprozesse eröffnet und somit zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe befähigt.“ Dem kann der Arbeitskreis nicht zustimmen und fordert diesen Satz zu ändern. Selbstverständlich ist sonderpädagogische Kompetenz ein integraler Bestandteil eines inklusiven Bildungssystems, die Verortung dieser Kompetenz in Zentren dagegen gerade nicht. Im Gegenteil, sonderpädagogische Kompetenz muss in der vollen Breite des Bildungssystems verankert und verfügbar sein, so dass alle Kinder davon profitieren können.
Dieser Satz suggeriert auch, dass “ personenorientierte Bildungsprozesse“, also zieldifferenter Unterricht, nur an SBBZn möglich wäre. Dies ist natürlich nicht zutreffend. Kinder mit sonderpäd. Bildungsanspruch werden derzeit schon nach individuellen Bildungsplänen unterrichtet, unabhängig davon ob sie in Inklusion oder an einem SBBZs beschult werden.
Ziel der Stadt Freiburg sollte aus Sicht des Arbeitskreises sein, die Voraussetzungen für zieldifferenten Unterricht in inklusiven Settings auszubauen, in dem sie die räumlichen (Schulgebäude und Ausstattung) und personellen (Hilfeleistungen über EGH) Ressourcen in dem benötigten Umfang bereitstellt und die notwendigen Strukturen aufbaut. Die langfristige Aufrechterhaltung eines Sonderschulwesens (in BaWü in Form der SBBZn) ist nicht vereinbar mit der UN BRK [2]. Die Stadt Freiburg als Schulträger sollte die in ihrer Verantwortung stehenden Schulstrukturen und ihren Beitrag zur regionalen Schulentwicklung UN BRK-konform entwickeln.“
„Die Aussage „Diese oftmals auch als Außenklassen bezeichneten und schon lange praktizierten Kooperationsformen eröffnen gemeinsames Lernen, lassen getrennte Lernprozesse zu und…“ suggeriert erneut, dass „getrennte Lernprozesse“, also zieldifferenten Unterricht, außerhalb von SBBZn und Kooperationsklassen nicht möglich wären. Dies ist nicht zutreffend, wie bereits erläutert wurde.“

Mit freundlichen Grüßen

Emriye Gül
Stadträtin Eine Stadt für alle

Angelina Flaig
Stadträtin Eine Stadt für alle

Ramon Kathrein
stellv. Fraktionsvorsitzender JUPI

Maria Mena
stellv. Fraktionsvorsitzende JUPI

Claudia Feierling
Stadträtin FDP/BfF