Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
Die Stadtverwaltung hat in der Vergangenheit (vgl. z.B. Antwort zur Anfrage von ESFA vom 21.06.2023) eine Begrenzung von Wahlplakaten städtischerseits abgelehnt, u.a. begründet mit rechtlichen Risiken.
Nach einer Prüfung der Regelungen in verschiedenen anderen Städten sowie unter Berücksichtigung der Informationen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags und einschlägiger Gerichtsurteile, halten wir eine Begrenzung prinzipiell für umsetzbar.
Aufgrund des aus unserer Sicht unverhältnismäßigen, verkehrsgefährdenden und umweltschädigenden Plakatierungverhaltens bei der letzten Wahl möchten wir auf eine Begrenzung der Anzahl von Wahlplakaten hinwirken, um ein weiteres Hochschaukeln der Materialschlacht an Freiburger Laternen zwischen den Parteien zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Sollte der Gemeinderat mehrheitlich den Wunsch nach einer Begrenzung der Wahlplakatierung äußern, welches Instrument würde die Verwaltung vorschlagen, um diese Begrenzung verbindlich umzusetzen, sofern eine Satzung durch die Verwaltung nach wie vor abgelehnt wird?
In zahlreichen Gemeinden, auch in Baden-Württemberg, wird mit Genehmigungsaufklebern für Wahlplakate gearbeitet. Weshalb zieht die Stadt Freiburg diese Möglichkeit nicht in Betracht, und welcher Kostenaufwand wäre mit einer Ausgabe von Genehmigungsaufklebern verbunden?
Entgegen der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der ESFA-Fraktion vom 21.06.2023 ergab eine kurze Google-Recherche zahlreiche Beispiele von Städten und Gemeinden in Deutschland, die zumindest ergänzend zur freien Plakatierung im Stadtgebiet durch die Aufstellung von Plakatanschlagflächen die übermäßige Plakatierung von Verkehrsknotenpunkten und öffentlichen Plätzen begrenzen.
Vor dem Hintergrund der offenbar erfolgreichen Implementierung dieser Maßnahme in vielen anderen Gemeinden: sieht die Verwaltung rechtliche Möglichkeiten, an zentralen Plätzen Plakatanschlagflächen aufzustellen, verbunden mit einem Plakatierungsverbot im nahen Umkreis der Anschlagflächen?
Die Durchsetzung der bestehenden Regeln durch städtische Dienststellen wurde bei der vergangenen Wahl teilweise kritisch wahrgenommen, da verkehrsgefährdende Plakatierungen an Rad- und Fußwegen, regelwidrige Plakatierungen an Bäumen und Verkehrsschildern sowie die Missachtung der Fristen zur Entfernung der Plakate sowie Verstöße gegen § 33 (2) kaum Konsequenzen hatten. Wie bewertet die Verwaltung das Verhalten der zuständigen Dienststellen bei dieser Wahl und welche Maßnahmen sind geplant, um dies bei künftigen Wahlen zu verbessern?
Mit freundlichen Grüßen
Sophie Kessl, Freiburg For You
Viviane Sigg, Walter Krögner, SPD
Clara Wellhäuser, Timothy Simms, Grüne
Daniela Ulrich, Gregor Mohlberg, Lina Wiemer-Cialowicz, Eine Stadt für Alle
Markus Schillberg, Kultur & Inklusion