Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
zur Deckung wichtiger infrastruktureller Ausgaben, wichtiger Leistungen im Bereich sozialer Zusammenhalt und Bildungsgerechtigkeit sowie für notwendige Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung schlägt unsere Fraktion regelmäßig vor, eine leichte Anpassung der Gewerbesteuer vorzunehmen. Ausgangspunkt ist dabei auch, dass Bund und Land es bis heute nicht geschafft haben, die Kommunen mit den dazu notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.
Neben der Tatsache, dass die Kommunen bundesweit derzeit vor einem gigantischen Investitionstau von 166 Mrd. Euro (Quelle: Kommunaler Finanzreport der Bertelsmann-Stiftung) stehen, wissen wir auch in Freiburg, dass insbesondere in Bereichen von Schulsanierung, Schulneubau, Schulerweiterung, struktureller Veränderungen in der Bildungslandschaft und im Bereich der Integration und Bildungsgerechtigkeit Schlüsselinvestitionen anstehen, die kaum mehr aufschiebbar sind. Hinzu kommen weitere ebenfalls prioritär zu setzende Maßnahmen im Bereich des öffentlichen und sozialen Wohnungsbaus und im Bereich der Klimaschutzes (Wärmewende, Verkehrswende), die unerlässlich sind, wenn wir die Klimaziele auch nur ansatzweise erreichen wollen.
Die Stadt Freiburg muss daher aus unserer Sicht ggf. eine leichte Erhöhung der Gewerbesteuer sachlich in Erwägung ziehen. Eine übermäßige Gewerbesteuerbelastung ist in Freiburg zudem nicht gegeben. „Die Gewerbesteuer-Hebesätze lagen 2023 im Bundesdurchschnitt gegenüber 2022 unverändert bei 435 Prozent. […] Der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz in Baden-Württemberg betrug 397 Prozent. Damit landete das Land hinter Brandenburg und Rheinland-Pfalz auf dem drittniedrigsten Hebesatz.
Die Beteiligung der „starken Schultern“ an den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ist unerlässlich und einfach nachvollziehbar. Die ausreichende Versorgung mit Wohnraum, eine Basis für Bildung, die zum einen Menschen in eine sich selbstragende berufliche Beschäftigung bringt und zum anderen den Bedarf an Fachkräften absichert, sowie eine wirksame Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist alternativlos.
Um die dazu notwendige Debatte auf Basis von Fakten führen zu können, bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
GRUNDLAGEN
- Wie viele gewerbesteuerpflichtige Unternehmungen gab es in Freiburg in den Jahren 2023 und 2024?
- Wie verteilen sich die gewerbesteuerzahlenden Unternehmen auf die einzelnen Branchen? Wie hoch war der Anteil (prozentuell und Betrag) der jeweiligen Branchen am Gewerbesteuerertrag der Stadt in den Jahren 2023 und 2024?
- Wieviel Unternehmen mit einem hohen Gewerbesteueraufkommen (TOP 20) aus den letzten 10 Jahren sind noch heute unter den TOP-Gewerbesteuer-Zahler:innen?
- Wir hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz in den umliegenden und angrenzenden Gemeinden?
STEUERLEISTUNG
Sollten die Verwaltung einzelne Fragen aus diesem Bereich nicht beantworten können, bitten wir um eine Fortschreibung der Zahlen und der Systematik ihrer Beantwortung unserer Fragen auf unsere Anfrage zum gleichen Thema vom Dezember 2022.
- Wie haben sich die Gewerbesteuerzahlungen der 10 höchsten Gewerbesteuerzahlenden seit der letzten Erhöhung der Gewerbesteuer bis zum laufenden Doppelhaushalt entwickelt und aus welchen Branchen kommen sie?
- Wie viele Unternehmen haben keine Gewerbesteuer zahlen müssen bzw. erhielten ihre Vorauszahlungen vollständig zurück? Aus welchen Branchen stammen diese hauptsächlich?
- Wie viele Gewerbesteuerzahlende zahlen derzeit weniger als 5000, 10.000, 50.000, 100.000, 1 Mio Euro im Jahr?
- Wie hoch war in Freiburg im DHH 2021/2022 bzw. DHH 2023/2024 jeweils der prozentuale Anteil der Gewerbesteuern an den sog. Gemeindesteuern (Gewerbesteuer (netto), Einkommensteuer (Gemeindeanteil), Umsatzsteuer (Gemeindeanteil), Grundsteuern, Sonstiges)?
MEHRERTRÄGE
- Wie hoch wären die Mehrerträge gewesen, wäre der Hebesatz der Gewerbesteuer von derzeit 430 v.H. auf 450 v.H. im Rahmen des DHH 2023/2024 erhöht worden?
- Wie hoch wären die Einnahmen der Gewerbesteuer jeweils in den Jahren 2025 und 2026, auf Basis der jetzt im DHH 2025/2026 Entwurf ausgewiesenen Plansummen, würde man den Hebesatz der Gewerbesteuer von derzeit 430 v.H. auf a) 440 v.H. bzw. b) 450 v.H. erhöhen?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen und mit freundlichen Grüßen
Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende, EINE STADT FÜR ALLE
Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender, EINE STADT FÜR ALLE
Daniela Ullrich, Stellv. Fraktionsvorsitzende, EINE STADT FÜR ALLE
Quellen: