Anfrage nach §24 GemO zu Sachfragen außerhalb von Sitzungen,
hier: Grundsteuer-Neufestsetzung – Auswirkungen im Detail und insbesondere für Mieter:innen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Drucksache DS G-24/180: Festsetzung der Hebesätze Grundsteuer A und B sowie Sachstand Grundsteuer C bitten wir um eine Aufbereitung von wichtigen Hintergrundinformationen, die wir zur Entscheidung über die Festsetzung benötigen.
Ziel der Anfrage und der Kategorisierung ist es, zu erkennen, welche Schwankungen und Veränderungen es in der Belastung bei der Neufestsetzung des Hebesatzes gegenüber der alten Systematik geben wird.
- Wir möchten Sie bitten, uns die jeweilige Belastung verschiedener Grundstückstypen im Vergleich zur bisherigen Grundsteuer und dem dann neu in Freiburg festzulegenden – aufkommensneutralen – Hebesatz darzustellen. So ist dies auch in anderen Kommunen z.B. Karlsruhe und Mannheim vorgenommen worden.
Muster-Grundstückstypen könnten sein:
GEWERBE
• Gewerbegrundstück mit neuer Bebauung
• Gewerbegrundstück mit alter Bebauung
• Gebäude mit vorwiegend Geschäftsräumen
WOHNEN
• Gebäude mit vorwiegend Mietwohnungen
• Eigentumswohnung im Geschosswohnungsbau
• Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Grundstück
• Mehrfamilienhaus mit durchschnittlichem Grundstück
UNBENBAUT & SONSTIGE
• Bebaubares Grundstück unbebaut
• Wohngebäude in der Landwirtschaft
Eine ähnliche Unterteilung wurde in Karlsruhe und Mannheim vorgenommen, müsste aber ggf. in Freiburg noch an die vorwiegend vorherrschenden Muster-Grundstückstypen angepasst werden.
Genannt werden sollte die Höhe der bisherigen Grundsteuer, die neue Höhe der Grundsteuer und die jeweilige prozentuale Veränderung. Ebenfalls genannt werden sollte, zu wie viel Prozent Anteil die ausgewählten Muster-Grundstückstypen bzw. die Bereiche Gewerbe, Wohnen, Unbebaut. & Sonstige zu den gesamten Grundsteuereinnahmen jeweils beitragen.
- Wo müsste der neue Hebesatz liegen, damit es für normale Mietverhältnisse, bzw. die Mehrheit der Mietverhältnisse zu keiner Mehrbelastung kommt?
- Sollte es zu einer zusätzlichen Belastung für Mieter:innen kommen, durch den von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Hebesatz bei der Grundsteuer, führen diese auch bei der Stadt Freiburg zu Mehrkosten, so z.B. über KdU-Leistungen und sonstige Mietzuschüsse. Ist die Höhe etwaiger Kostensteigerungen für die Stadt in diesem Bereich (Sozialleistungen und Zuschüsse) und bei den eigenen Immobilien (insbesondere im Bestand des Gebäudemanagements) schon bezifferbar?
- Besteht angesichts anhängiger Klagen das Risiko, dass geleistete Grundsteuerzahlungen zurückgezahlt werden müssen?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen und mit freundlichen Grüßen
Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende, EINE STADT FÜR ALLE
Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender, EINE STADT FÜR ALLE
Daniela Ullrich, Stellv. Fraktionsvorsitzende, EINE STADT FÜR ALLE