Anfrage: Konkrete Maßnahmen gegen Rattenbefall in Großsiedlungsstadtteilen, u.a. Weingarten

Anfrage nach §24 GemO zu Sachfragen außerhalb von Sitzungen, hier: Rattenbefall in Großsiedlungsstadtteilen, u.a. Weingarten: Ansprechperson – Ablauf – Konkrete Maßnahmen – Stand der Dinge

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Martin Horn, Sehr geehrte Damen und Herren,

seit vielen Monaten kommen immer wieder Bürger:innen mit der Ratten-Problemlage auf uns zu und bitten uns um Unterstützung. Entsprechende Hinweise hatten wir dazu mehrfach an die Stadt Freiburg weitergeleitet mit der Bitte um zeitnahe Abhilfe. Besonders besorgt uns dabei die Nähe einiger Rattenanlagen zu Kinderspielplätzen.

Wir wenden uns daher mit der folgenden Anfrage an Sie, weil sich, trotz etlicher Hinweise aus unserer Fraktion an verschiedene Stellen der Stadt Freiburg, bisher in Sachen einer koordinierten, spür- und sichtbaren Rattenbekämpfung in Freiburgs Großsiedlungsstadtteilen bisher wenig getan hat; Inaugenscheinnahmen vor Ort weiter offensichtlichen Befall erkennen lassen; etliche Unklarheiten, auch bzgl. von städtischen Zuständigkeiten weiterhin bestehen und u.E. bisher auch nicht der vollständige rechtliche Rahmen seitens der Stadt ausgenutzt wurde.

Festzustellen ist: Bei Ratten handelt es sich um sogenannte Schadnager, die gefährliche Krankheiten übertragen können und für deren Bekämpfung der Eigentümer des Grundstücks zuständig ist, auf dem sich die Ratten befinden. Eine Meldepflicht und Verpflichtung zur Bekämpfung von Ratten besteht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz (IfSG), hier § 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde und § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder.

Unserer Fraktion ist es wichtig, dass die Müllsituation und der Rattenbefall in Freiburgs Großsiedlungsstadtteilen konsequent angegangen werden. Dazu gehören neben einer regelmäßigen Rattenbekämpfung und Kontrolle auch eine technische Optimierung der Müllablageplätze (umzäunt, bodentief-geschlossen und überdacht; Schlüssel oder Türcode; Unterfluranlagen usw.), eine Optimierung der Verfahrensabläufe bei der Abholung sowie einfach und sich automatisch schließende Müllbehälter in ausreichender Menge, inkl. ausreichend Fläche zur Lagerung von gelben Säcken.

Ebenso gehört dazu aber auch die konsequente Nutzung der vorhandenen Rechtsgrundlagen durch die Stadt Freiburg und eine Verpflichtung der Eigentümer, die auch eine Verantwortung gegenüber ihren Mieter:innen haben. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass bei Mäusen oder Ratten auf dem Grundstück sind bis zu zehn Prozent Mietminderung möglich sind (Amtsgericht Aachen, AZ: 5C 5/00 WM 2000). Aber auch die Stadt hat eine Verantwortung, ihre Bürger:innen vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Neben der Allgemeinheit sind die Betroffenen, oft Menschen in einfachen und „günstigen“ Wohnanlagen und in Wohnanlagen mit erheblichem Sanierungsbedarf.

Wir erwarten von der Stadt, dass sie klare Zuständigkeiten schafft und das Problem endlich strukturiert, transparent, regelmäßig und nachhaltig angeht.

In der Anlage:

– Anlage 1 – Lageplan

– Anlage 2 – Anordnung der Stadt Preetz

– Anlage 3 – Fotos: A) Zustand der Müllanlage der vonovia, B) Vorbildliche Müllanlage, C und D) Ausmaß des Rattenbefalls am Spielplatz und an der Müllanlage

Wir haben dazu die folgenden Fragen:

1. Ist der Stadt der erhebliche Rattenbefall im Stadtteil Weingarten, sowohl auf öffentlichen Flächen als auch auf Grundstücken größerer Wohnungsgesellschaften, bekannt? Siehe dazu u.a. Anlage 1.

2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden hier bisher ergriffen? Wurde das Ausmaß des Befalls vor Ort und im ganzen Stadtteil strukturiert erhoben? Wurden Anordnungen zur Bekämpfung der Ratten erlassen?

3. Liegen aus anderen Stadtteilen, wie Haslach, Landwasser, Stühlinger, Brühl-Beurbarung ebenfalls Rattenbefalls-Klagen vor? Wurde in anderen Stadtteilen was dagegen unternommen?

4. Bei welcher Stelle der Stadt Freiburg kann ein Rattenbefall gemeldet werden? Was passiert im Anschluss an eine solche Meldung? Bitte nennen Sie uns konkret zuständige Personen in der Verwaltung an die sich Bürger:innen, Bürger:innenvereine, Quartiersarbeit und wir Fraktionen und Stadträt:innen uns wenden können.

5. Welche Rechtsgrundlagen zum Handeln hat die Stadt Freiburg? Wie wurden diese bisher genutzt?

6. Unsere Fraktion hat der Stadt Freiburg eine Anordnung über Rattenbekämpfung in der Stadt Preetz zukommen lassen (siehe dazu Anlage 2). Ist eine solche Anordnung auch in der Stadt Freiburg umsetzbar? Erwägt die Stadt Freiburg mit dem Mittel der Anordnung Grundstückseigentümer zur Rattenbekämpfung zu verpflichten? Wenn ja, wann wird eine solche Anordnung erlassen?

7. Laut Beschluss des GR vom verpflichtet sich die Vonovia in ihrem Haus Auggener Weg 2-4 zur „Verbesserung der Müllsituation“, siehe DS G-21-037, Seite 3, u.a. im Zusammenhang mit der dort auftretenden Rattenproblematik Maßnahmen zur ergreifen. Welche konkreten Maßnahmen diesbezüglich wurden dort ergriffen und haben dort stattgefunden?

Eine in Augenscheinnahme zuletzt am 25.3.2024 (siehe Anlage 3) hat ergeben, 

dass a) an der dortigen Müllanlage bisher keine baulichen Veränderungen stattgefunden haben; 

dass b) kein Heckenrückschnitt vorgenommen wurde; 

dass c) sich weiterhin 2 große Rattenbau-Anlagen im Wurzelknollen der beiden großen Bäume dort befinden.

8. Welche Verpflichtung seitens der Vermieter:innen und Grundstückseigentümer:innen besteht angemessene Müllanlagen zu errichten, diese in Ordnung zu halten, eine ausreichende Mengen an Müllcontainern aufzustellen und die Müllanlage technisch und baulich vor dem Zugang Dritter zu schützen, sowie die Zugänglichkeit für Ratten zu erschweren? Siehe dazu auch Anlage 3.

8. Bei Mäusen oder Ratten auf dem Grundstück sind bis zu zehn Prozent Mietminderung möglich sind (Amtsgericht Aachen, AZ: 5C 5/00 WM 2000). Erwägen entsprechende Stellen, die für die Auszahlung der Kosten der Unterkunft zuständig sind, diese geltend zu machen? Welche Möglichkeiten haben Mieter:innen, im Transferleistungsbezug, das Druckmittel der Mietminderung zu nutzen?

9. Am 31. Juli 2023 hat zur Ratten- und Müllproblematik ein Runder Tisch im Stadtteil Weingarten stattgefunden. Was waren die Ergebnisse? Was ist seitdem passiert? Gab es konkrete weitere Treffen oder konkrete Bekämpfungsmaßnahmen? Wenn ja, waren diese erfolgreich? Wie wurde das ggf. kontrolliert?

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Mohlberg, Fraktionsvorsitzender EINE STADT FÜR ALLE

Anne Reyers, Stadträtin EINE STADT FÜR ALLE

Emriye Gül, Stadträtin EINE STADT FÜR ALLE