Anfrage: Rolle der Abtretungsregelung in den Baulandpolitischen Grundsätze

Anfrage nach §24 GemO zu Sachfragen außerhalb von Sitzungen, hier: Anwendung der Abtretungsregelung, gemäß der Baulandpolitischen Grundsätze der Stadt Freiburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
    

  1. Wie oft kam seit 2018 die Abtretungsregelung, gemäß Punkt 2 der Baulandpolitischen Grundsätze der Stadt Freiburg (Seite 2, hier zweiter und dritter Spiegelstrich), zur Anwendung?
  2. Wieviel Sozialwohnungen wäre jeweils im Vergleich mit und ohne Anwendung der Abtretungsregelung theoretisch entstanden?
  3. In welchem Umfang sind Flächen (in qm und Anzahl), auf Basis der Abtretungsregelung, an die Stadt Freiburg übertragen worden und welchen Wert haben diese jeweils?
  4. Wer hat auf den Abtretungsflächen konkret gebaut, bzw. wann und durch wen werden diese jeweils bebaut? Ist dabei immer abgesichert, dass die Bindungsdauer hier jeweils bei mind. 25 Jahren liegt, gemäß der Bestimmungen der Baulandpolitischen Grundsätze der Stadt Freiburg? Gab und gibt es Abweichungen davon?
  5. Besteht angesichts steigender Bau- und Finanzierungskosten die Gefahr, dass Bauträger künftig verstärkt auf die Abtretungsregelung zurückgreifen werden? Wie beurteilt die Verwaltung einen hier möglicherweise bestehenden Zusammenhang zwischen steigenden Bau- und Finanzierungskosten und der Attraktivität der Abtretungsregelung?

Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Die unterzeichnenden Stadträt:innen:
    
Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE
Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender EINE STADT FÜR ALLE
Irene Vogel, Stellv. Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE