Anfrage Wohngeld

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Breiter,

die Reform des „Wohngeld Plus“ stellt alle Kommunen vor große Herausforderungen. Der Drucksache G-23/088 ist zu entnehmen, welche Anstrengungen die Stadtverwaltung in Freiburg unternommen hat, um diese zu bewältigen.

Wir freuen uns, dass seit dem 01.01.2023 offensichtlich deutlich mehr Menschen in Freiburg von ihrem Recht auf Wohngeldförderung Gebrauch machen konnten. Ausdrücklich bedanken wir uns bei allen Verantwortlichen und Mitarbeitenden, die hierfür jetzt und auch schon in der Vergangenheit außerordentlich viel geleistet haben.

Die Drucksache G-23/088 gibt dennoch Anlass zur Sorge und Nachfrage, da schon in der Vergangenheit immer wieder massive Klage über außergewöhnlich lange Bearbeitungszeiten zu hören waren.

In diesem Zusammenhang stellen sich unserer Fraktion folgende Fragen.

1. Wie viele Anträge aus den Jahren 2022 und 2021 sind noch nicht abschließend bearbeitet? Welche Priorisierung zwischen Alt- und Neuanträgen wird seitens der Verwaltung vorgenommen?

 Bis wann sollen alle Alt-Anträge abgearbeitet sein? Mit welchen konkreten Maßnahmen soll dies erreicht werden? Reichen die bislang bewilligten Personalstellen aus, um zeitnah alle vorliegenden Anträge abschließend zu bearbeiten, bzw. wie viele Stellendeputate wären zusätzlich hierfür erforderlich?

2. In der Vorlage wird eingeräumt, dass die bislang erfolgten Neuanstellungen alle für die unmittelbare Sachbearbeitung durch Beschäftigte analog der mittleren Beamtenlaufbahn erfolgten. Dass gerade die Veränderungen durch die Reform des Wohngeldgesetzes auch mit gestiegenen Leitungs- und Koordinationsaufgaben einhergehen, liegt auf der Hand. Wieso wurden nicht rechtzeitig auch die gestiegenen Personalbedarfe im Bereich des gehobenen Dienstes auf der Ebene der Sachgebietsleitung sowie der Kompetenzsachbearbeitung mitbearbeitet?

3. Wie erklärt sich das Dezernat, dass zwar deutlich mehr Anträge als früher bei der Stadt Freiburg eingingen, diese aber deutlich geringer sind als ursprünglich erwartet worden war? Was hat die Verwaltung unternommen, damit weder Sprache noch Bildung eine Barriere zur Wahrnehmung dieses Rechtsanspruches darstellen können? Wurden Multiplikator:innen (z.B. Bürger:innenvereine, Ortschaftsräte, soziale und pädagogische Einrichtungen z.B. Kitas, Quartiersabeit etc.) dabei einbezogen?

4. In der Drucksache heißt es, dass „die Stadt Freiburg eine mehrsprachige Ausgestaltung ausdrücklich begrüßen würde. Hierzu wird sich die Stadt mit einem Schreiben des Oberbürgermeisters an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wenden.“ Ist das Schreiben bereits versandt worden und welche Antwort ist ggf. erfolgt. 

5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die sog. Annex-Leistungen (Leistungen der Bildung und Teilhabe, FSB-Sozialbonus, Teilhabe am kulturellen Leben z. B. Zuschuss für Mitgliedbeiträge von Vereinen, das Schülerticket für den ÖPNV sowie das Sozialticket) bereits ab Antragsstellung gewährt werden können? Ist z.B. eine Verfahrensweise denkbar, in der Antragssteller:innen eine vorgezogene Gewährung dieser Annex-Leistungen, nach einer vorläufigen Vorabklärung erhalten können, wenn dies ausdrücklich gewünscht wird.

Zu verweisen ist hierbei auf den Umstand, dass Antragssteller:innen für die langen Bearbeitungszeiten nicht in Verantwortung genommen werden können und auch in der Regel nicht in finanzielle Vorleistung gehen können.

6. Auch wenn im HFA bereits eine mündliche Stellungnahme vonseiten der Verwaltung erfolgt ist, bitten wir um eine schriftliche Stellungnahme: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, insbesondere für die Bezieher:innen dieser „Annex-Leistungen“ durch eine vereinfachte Vorabprüfung eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes gemäß § 26a WoGG durchzuführen?

Wir bitten nach Möglichkeit um Beantwortung unserer Fragen auch im Rahmen der anstehenden Sozialausschuss-Sitzung bzw. spätestens im Gemeinderat am 25.4.2023.

Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen und mit freundlichen Grüßen

Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende

Irene Vogel, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Prof. Günter Rausch, Stadtrat