Anfrage zum Feuerwerk zum Jahreswechsel in Freiburg

Anfrage nach §24 GemO zu Sachfragen außerhalb von Sitzungen, hier: Feuerwerk zum Jahreswechsel in der Stadt Freiburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Erfahrungen haben Polizei und Rettungsdienste in der Stadt Freiburg zum Jahreswechsel 2022/2023 mit dem privaten Abbrennen von Feuerwerkskörpern gemacht? Unterscheiden sich diese von den Erfahrungen und Vorfällen in den vergangenen Jahren (vor Corona)? Sind Schäden an Gebäuden oder auch Bäumen durch das private Abbrennen von Feuerwerk aus den letzten fünf Jahren bekannt? Wenn ja, welche und wie hoch ist die Schadensumme?
  2. In welchen Bereichen der Stadt Freiburg besteht ein Verbot für das privaten Abbrennen von Feuerwerkskörpern?
  3. In welchen Zeiträumen ist das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Stadt Freiburg erlaubt? Was sind gesetzlichen und ortsrechtlichen Grundlagen dafür?
  4. Welche rechtlichen Grundlagen bestehen, z.B. in weiteren Bereichen, das privaten Abbrennen von Feuerwerkskörpern einzuschränken und das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern weiter zeitlich einzuschränken, z.B. nur auf einen Zeitraum von 21 Uhr bis 2 Uhr?
  5. Wie steht die Stadt zur städtischen Durchführung (oder durch die FWTM) eines zentralen bzw. mehrerer dezentraler Feuerwerke, und/oder von Lichtinstallationen/Licht- und Laserkunst als Alternative zum privaten Abbrennen von Feuerwerkskörpern?
  6. Mit welchen Kosten ist beispielsweise ein zentrales oder stadtteilbezogenes Feuerwerk, bzw. eine Lichtinstallation verbunden? Wie hoch sind die Kosten für die beiden bereits stattfindenden Feuerwerken an der Messe?

Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Die unterzeichnenden Stadträt:innen:

Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE
Prof. Günter Rausch, Stadtrat EINE STADT FÜR ALLE
Emriye Gül, Stadträtin, EINE STADT FÜR ALLE