Fragen zur Entwicklungsmaßnahme Dietenbach/Austritt der Sparkasse aus der gemeinsamen Gesellschaft

Anfrage nach §24 GemO zu Sachfragen außerhalb von Sitzungen,
hier: Fragen zur Entwicklungsmaßnahme Dietenbach/Austritt der Sparkasse aus der gemeinsamen Gesellschaft, zur Vorbereitung GRAG-Dietenbach am 16.01.2023 und der Gemeinderatssitzung am 31.01.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

A) GRUNDLAGEN UND FOLGEN DER AUFLÖSUNG DER GEMEINSAMEN EMD-GESELLSCHAFT

  1. In welcher rechtlichen Form werden die Vereinbarungen mit der Sparkasse bzgl. ihres Ausstiegs aus der gemeinsamen Gesellschaft getroffen? Besteht ggf. zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit von Änderungen?
  2. Wie erklären sich die Zusicherungen an die Sparkasse, dass es keine Erbbaurechte im Bereich ihres EMD-Flächenanteils geben soll und dass ein Drittel dieser Flächen an freie Bauträger (keine Genossenschaften, Syndikate oder FSB) veräußert werden sollen? Was ist Begründung und verfolgtes Anliegen seitens der Sparkasse und welche Gegenleistungen werden seitens der Sparkasse für dieses Entgegenkommen erbracht? Könnte die angestrebte Vereinbarung auch dann erfolgen, wenn diese Zusicherungen nicht gegeben werden?
  3. Welche Auswirkungen haben die Forderungen der Sparkasse (nur Vergabe an freie Bauträger) auf das Instrument der „Konzeptvergaben“? Ist die Konzeptvergabe dadurch nur auf einen Teil der Bauflächen begrenzt und/oder gar eingeschränkt?

B) UMSETZUNG DER 50%-QUOTE

  1. Welche Auswirkungen haben die Vereinbarungen mit der Sparkasse (hier: 1/3 der Sparkassen-Flächen an freie Bauträger) auf die Umsetzung der 50%-Quote? Ist die Umsetzung der 50%-Quote weiterhin für das gesamte Entwicklungsgebiet gewährleistet?
  2. Ist in Bezug auf die Umsetzung der 50%-Quote, für das gesamte Entwicklungsgebiet Dietenbach eine Abtretung von Flächen an die Stadt durch Investoren vorgesehen? Wie ist im Fall von Flächenabtretungen die Umsetzung der 50%-Quote im Endergebnis abgesichert?
  3. Ist für das Entwicklungsgebiet Dietenbach abgesichert, dass die Bindungsdauer im Bereich des geförderten Mietwohnungsbaus auf mindestens 25 Jahre festgelegt ist, gemäß der beschlossenen Vorgaben der baupolitischen Grundsätze der Stadt Freiburg? Gibt es darüber hinaus eine Strategie auf noch längere Bindungen hinzuwirken?

C) FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

  1. Aus welchen Teilsummen (bereits erbrachte Leistungen, Dienstleistungen, Grundstückserwerb, Steuern usw.) ergeben sich die durch die Stadt zu tragenden finanziellen Belastungen, die sich aus dem Ausstieg der Sparkasse aus der gemeinsamen EMD-Gesellschaft, bzw. der Übernahme des Gesellschafteranteils der Sparkasse ergeben?
  2. In der SoRe 2021/22 (Drucksache G-20/056) wurden die Ausgleichszahlungen auf
    438 Mio EUR (aufgrund BRW 2018) kalkuliert. In der Vorlage zur GRAG-Sitzung am 16.12.2022 hieß es, dass die GFZ und die Bodenrichtwerte heute deutlich höher seien. Wie sind nun aktuell diese Werte? Welche Auswirkungen hat das auf die künftige Vermarktung der Grundstücke und wie schlagen sich diese Verteuerungen auf die zu erwartenden Mietpreise im künftigen Wohngebiet nieder?
  3. In der Vorlage zur 28. GRAG-Sitzung wird in Aussicht gestellt, dass die deutlich gestiegenen Baukosten und Zinsen zwar höher seien als kalkuliert, dies würde aber durch die Bodenwertsteigerungen kompensiert werden. Wird demnach davon ausgegangen, dass auch weitere Preissteigerungen in diesem Bereich keinerlei Auswirkungen auf die spätere Vermarktung der Baugrundstücke haben?
  4. Welche Auswirkungen werden die schon bisher eingetretenen Verteuerungen auf die zu erwartenden Immobilien- und Mietpreise sowie die gesamte Vermarktung haben? Ist es vor diesem Hintergrund noch gewährleitet, dass dieses Wohngebiet in großem Umfang „bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung“ schaffen wird? Gibt es hierfür aktualisierte professionelle Kalkulationen und Risikoabwägungen durch unabhängige Finanz- und Wirtschaftsleute? Können diese rechtzeitig bis zur Sitzung des GR am 31.01.2023 vorgelegt werden?

Wir bitten um eine Vorbereitung der Antworten zur nächsten Sitzung der GRAG Dietenbach und in jedem Fall vor der Abstimmung der Drucksache im Gemeinderat am 31.1.2023.

Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Die unterzeichnenden Stadträt:innen:

Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE
Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender EINE STADT FÜR ALLE
Irene Vogel, Stellv. Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE