Anteil des EHC an den Baukosten einer Eishalle deckeln

Änderungsantrag
hier: Eisstadion Freiburg: Betriebsverlängerung der Echte-Helden-Arena und Perspektiven für eine neue Eislaufinfrastruktur (G-22/066)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen/Gruppierungen beantragen, dass der letzte Satz des Beschlussantrags Nr. 5 der Drucksache G-22/066 „Eisstadion Freiburg: Betriebsverlängerung der Echte-Helden-Arena und Perspektiven für eine neue Eislaufinfrastruktur“ wie folgt abgeändert wird:

5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit den Hallennutzenden und insbesondere mit dem EHC Freiburg eine Grundsatzvereinbarung über eine Zusammenarbeit hinsichtlich einer neuen DEL2/DEL-tauglichen Eislaufinfrastruktur zu verhandeln. Diese Vereinbarung soll Regelungen zur finanziellen und sonstigen Beteiligung an Planung, Bau und Betrieb der Eislaufinfrastruktur enthalten In finanzieller Hinsicht erwartet der Gemeinderat eine Beteiligung des EHC Freiburg an den Planungs- und Baukosten in Höhe von 25 %,jedoch insgesamt nicht mehr als 12 Mio. Euro. Eine finanzielle Beteiligung des EHC Freiburg wird nicht erwartet, wenn lediglich eine nicht DEL-taugliche Eissporthalle errichtet wird.

Statt wie bisher:

5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit den Hallennutzenden und insbesondere mit dem EHC Freiburg eine Grundsatzvereinbarung über eine Zusammenarbeit hinsichtlich einer neuen DEL2/DEL-tauglichen Eislaufinfrastruktur zu verhandeln. Diese Vereinbarung soll Regelungen zur finanziellen und sonstigen Beteiligung an Planung, Bau und Betrieb der Eislaufinfrastruktur enthalten. In finanzieller Hinsicht erwartet der Gemeinderat eine Beteiligung an den Gesamtkosten in Höhe von mindestens 25 Prozent.

Ebenso beantragen wir die Streichung des Wortes „insbesondere“ sowohl in der Beschlussvorlage Ziffer 5 als auch auf Seite 9, dritter Absatz.

Begründung:
Der bisherige Beschlussantrag ist zu ungenau und definiert daher die Erwartungen des Gemeinderates an den EHC Freiburg nur unzulänglich. Darüber hinaus werden Planung- und Baukosten mit den laufenden Betriebskosten der Auslaufhalle vermischt. Die Quote in Höhe von 25 % soll offensichtlich auch für Betriebskosten gelten, wobei völlig offen ist, um welche Betriebskosten es sich im eigentlichen Sinn handelt. Zudem hat die Verwaltung selbst vorgetragen, dass die Profis des EHC Freiburg lediglich 10 % der Eisfläche beansprucht.

Die Quote in Höhe von 25 % ist aus Sicht der Antragsteller daher nicht nachvollziehbar. Konkrete Beteiligung des EHC an den später entstehenden laufenden Betriebskosten kann und sollte nicht pauschal geregelt werden. Derartige Regelungen sind Gegenstand der in dem Beschlussantrag genannten Vereinbarungen mit dem EHC.

Der geänderte Beschlussantrag soll zudem Rechtssicherheit in Bezug auf den erwarteten finanziellen Beitrag des EHC Freiburg an den Planungs- und Baukosten schaffen. Die Höhe der Baukosten ist nach dem Inhalt der Beschlussvorlage völlig variabel. Zu erwartende Baukostensteigerungen, aber auch Baukostensteigerungen durch Fehlplanungen und sonstige unerwartete Ereignisse, beinhalten für den EHC eine große Unsicherheit in Bezug auf die finanziellen Verpflichtungen. Es trägt daher einerseits zur Verbindlichkeit der Erwartungen des Gemeinderates, andererseits aber auch zu den konkreten finanziellen Belastungen des EHC bei, wenn insoweit eine klare Summe als Höchstgrenze genannt wird. Für den EHC Freiburg wird es allemal schwer sein, die geforderte finanzielle Beteiligung darzustellen. Insoweit dürfte eine klare Definition der Erwartungen des Gemeinderates zur Realisierung dieser Anforderungen beitragen.

Klargestellt werden sollte auch, dass eine finanzielle Beteiligung des EHC Freiburg nicht erwartet wird, wenn eine nicht DEL-taugliche Eissporthalle erbaut wird. Dies ergibt sich nur indirekt aus der Begründung.
In der Beschlussvorlage heißt es sowohl unter der Ziffer 5 als auch auf Seite 9 (dritter Absatz), dass eine finanzielle Beteiligung „insbesondere“ vom EHC Freiburg erwartet wird. Dies impliziert die Erwartung, dass eine solche finanzielle Beteiligung auch von anderen Nutzern erwartet wird, was nach hiesiger Auffassung jedoch nicht der Fall ist. Insoweit wird um Klarstellung gebeten und um Streichung des Wortes „insbesondere“.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Beuter, Gregor Mohlberg // Eine Stadt für alle

Dr. Johannes Gröger // Freie Wähler

Franco Orlando // FDP/BFF