Längere Laufzeiten Genossenschaften und das Mietshäusersyndikat

Neufassung der Grundsätze der Erbbaurechtsverwaltung für Erbbaurechte im Geschosswohnungsbau
hier:
Interfraktioneller Ergänzungsantrag zu TOP 14 der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, den Beschlussantrag in Drucksache G-22/033 um
folgende Ziffern 2 und 3 zu ergänzen:

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für bestandshaltende Wohnungsbauunternehmen, wie beispielsweise Genossenschaften, Projekte des Mietshäusersyndikats oder ähnliche Projekte, alternativ auch längere Laufzeiten wie z.B. 100 Jahre bei bleibender Deckelung des Ablösebetrags auf
    100% des Grundstückwerts in Vergabekonzepten zu prüfen, unter der Maßgabe, dass diese zusätzliche Leistungsangebote (mietpreisgedämpfter Wohnraum, Quartiersmanagement, etc.) erbringen.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für bestandshaltende Wohnungsbauunternehmen, wie
    beispielsweise Genossenschaften, Projekte des Mietshäusersyndikats oder ähnliche Projekte, den
    Beleihungsrahmen von 90 % auf 100 % zu setzen.

Begründung:
Das Erbbaurecht ist in den vergangenen Jahren durch steigende Bodenpreise und niedrige Kapitalmarktzinsen unter Druck geraten. Daher ist sinnvoll, dass zwei Jahre nach den Grundsätzen für
die Ein- und Zweifamilienhäuser nun auch die Grundsätze für Erbbaurechte im Geschosswohnungsbau
angepasst werden. Angesichts des großen Wohnraumbedarfs ist es wichtig, dass die Erbbauverträge so ausgestaltet werden können, dass bezahlbares Wohnen ermöglicht wird. Ein wichtiger Pfeiler dafür sind die Genossenschaften und genossenschaftsähnliche Projekte, wie die des Mietshäusersyndikats, die für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum sorgen. Im Rahmen der anstehenden Vergabeverfahren sollen daher passende, flexible Konzepte entwickelt werden, bei denen auch zusätzliche Leistungsangebote wie mietpreisgedämpfter Wohnraum, Quartiersmanagement, der Betrieb sozialer Einrichtungen etc. positiv Berücksichtigung finden. Dabei ist insbesondere die Einräumung längerer Laufzeiten der Erbbaurechtsverträge (100 Jahre) zu prüfen.

Lina Wiemer-Cialowicz, Anne Reyers // Eine Stadt für alle
Maria Viethen, Timothy Simms // Bündnis 90/Die Grünen
Julia Söhne, Renate Buchen, Walter Krögner // SPD/Kulturliste
Simon Sumbert, Ramon Kathrein // JUPI
Sascha Fiek, Christoph Glück // FDP/BfF
Wolf-Dieter Winkler // Freiburg Lebenswert