Antrag: Widerspruch gegen verpflichtende Bezahlkarten-Einführung

Ergänzung- und Änderungsantrag zu Drucksache G-26/064, hier: Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz: Anträge zu Bezahlkarte, erweiterter Beteiligungsbericht, Kirchenaustrittsverfahren, Befreiung von Arbeitsschutzvorschriften


Die unterzeichnenden Stadträt:innen beantragen die folgende Ergänzung bzw. Änderung zur Drucksache G-26/064:

Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister, gegen den Ablehnungsbescheid zur Anwendung des Regelungsbefreiungsgesetzes, auf die Einführung der Bezahlkarte im Stadtkreis Freiburg, die noch zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einzulegen.

Begründung:

Das Regelungsbefreiungsgesetz, das im Oktober 2025 in Baden-Württemberg in Kraft getreten ist, soll Städten und Gemeinden ermöglichen, für einen befristeten Zeitraum von bestimmten Landesgesetzen abzuweichen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und innovative sowie schnellere Verwaltungsprozesse zu erproben.

Erfasst sein soll dabei auch ein Aufgabenverzicht, etwa die vollständige Aussetzung bürokratischer Nachweispflichten und Dokumentationsauflagen, um zu prüfen, ob der Verzicht auf bestimmte Verwaltungskontrollen ohne Kontrollverlust möglich ist. Zudem sollen die auf kommunaler Ebene vorhandene Sachkompetenz und die Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls besonders berücksichtigt werden.

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/starke-kommunen/kommunales-regelungsbefreiungsgesetz

Nach Auffassung der Antragsteller:innen ist genau dies im spezifischen Fall der Stadt Freiburg durch einen Verzicht auf die Einführung der Bezahlkarte möglich.

Bei einem erheblichen Teil der betroffenen Menschen in Freiburg handelt es sich um Personen, die seit längerer Zeit in der Stadt leben, hier ihren Alltag organisiert haben und in bestehende soziale, schulische, berufliche oder ehrenamtliche Strukturen eingebunden sind. 

Für diesen Personenkreis besteht bereits ein geregelter und strukturierter Alltag, zu dem auch ein funktionierender Zahlungsverkehr gehört. Gerade in diesem konkreten Fall erscheint ein Verzicht auf zusätzliche Verwaltungskontrollen ohne Kontrollverlust möglich.

Kein Abbau von Bürokratie, sondern zusätzliche Verwaltungsprozesse

Die Einführung der Bezahlkarte bedeutet für diesen Personenkreis und für die Verwaltung keinen Bürokratieabbau. Sie schafft vielmehr zusätzliche Verwaltungsprozesse, neue Prüfaufwände und praktische Probleme in der Umsetzung. Damit steht sie dem Ziel entgegen, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten. 

Sinn und Zweck einer gesetzlichen oder untergesetzlichen Regelung sollte es niemals sein, eine Maßnahme allein aus grundsätzlichen Erwägungen umzusetzen, wenn diese Maßnahme ihr Ziel im konkreten Fall nicht erreicht oder diesem sogar widerspricht. Genau dies ist hier aber der Fall. Die Einführung der Bezahlkarte im Stadtkreis Freiburg steht aus Sicht der Antragsteller:innen im Widerspruch zum Ziel des Regelungsbefreiungsgesetzes, Bürokratie ohne Kontrollverlust abzubauen und kommunale Erprobungsräume zu ermöglichen.

Land gibt keine Möglichkeit der Erprobung

Ein weiteres Ziel des Gesetzes besteht darin, neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben, auszuwerten und erfolgreiche Modelle für eine landesweite Übernahme zu prüfen. Zu diesem Zweck lässt das Gesetz für einen begrenzten Zeitraum Abweichungen von landesrechtlichen Regelungen zu. Kommunen sollen dadurch neue Lösungen bei der Aufgabenerledigung und der kommunalen Zusammenarbeit erproben können. Dabei soll geprüft werden, ob damit Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger gestaltet werden können.

Da andere Bundesländer für ihre Kommunen eine sogenannte „opt-out“ Lösung vorgesehen haben – also Kommunen die Möglichkeit einräumen, auf die Einführung der Bezahlkarte zu verzichten – muss das von der Stadt Freiburg vorgesehene Verfahren als eben eine solche Erprobung angesehen werden. Es soll geprüft werden, ob der Verzicht auf die Einführung der Bezahlkarte im konkreten Freiburger Fall Verwaltungsverfahren vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger macht.

Keine Erschließung der kommunalen Sachkompetenz

Darüber hinaus betont die Landesregierung selbst: „Der Zweck als Erprobungsgesetz soll insbesondere auch ermöglichen, die auf kommunaler Ebene vorhandene Sachkompetenz zu erschließen.“ Genau diese kommunale Sachkompetenz führt im Fall Freiburg zu der Einschätzung, dass die Einführung der Bezahlkarte unter den spezifischen Bedingungen vor Ort nicht zielführend ist.

Die Ablehnung der Anwendung des Regelungsbefreiungsgesetzes auf die Einführung der Bezahlkarte im Stadtkreis Freiburg widerspricht damit der im Gesetz formulierten Absicht des Bürokratieabbaus, der Erprobung einfacherer Verwaltungsverfahren ohne Kontrollverlust, der befristeten Möglichkeit kommunaler Abweichung sowie der Erschließung kommunaler Sachkompetenz.

Keine schwerwiegenden Ablehnungsgründe vorhanden

Zudem ist nicht erkennbar, dass die Landesregierung die gebotene sachgerechte Abwägung im Sinne des Gesetzes vorgenommen hat. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass der konkrete Einzelfall der Stadt Freiburg angemessen und die tatsächliche Betroffenheit oder eben auch Nichtbetroffenheit von überwiegenden Belangen des Gemeinwohls korrekt berücksichtigt wurden.

Die vom Landesgesetzgeber genannten „schwerwiegenden Ablehnungsgründe“, wie eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen oder einen Widerspruch zu überwiegenden Belangen des Gemeinwohls, sind nicht ersichtlich. Auch höherrangiges Recht, insbesondere Bundesrecht, das Recht der Europäischen Union oder Rechte Dritter, werden durch den beantragten Verzicht nach Auffassung der Antragsteller:innen nicht berührt.

Die Antragsteller:innen können daher nicht erkennen, dass die Ablehnung durch die Landesregierung auf einer sachgerechten Abwägung im Sinne des Regelungsbefreiungsgesetzes beruht.

Vielmehr entsteht der Eindruck, dass die Entscheidung vorrangig politisch begründet ist.

Es ist daher geboten, gegen den Ablehnungsbescheid die noch zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einzulegen.

Unterzeichnende Stadträt:innen und Fraktionen:

Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender Eine Stadt für alle

Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende Eine Stadt für alle

Daniel Ullrich, Stellv. Fraktionsvorsitzende Eine Stadt für alle

Ramon Katherein, Stadtrat Kultur/Inklusion